Gefälschte
Abklatsche bei Marken von Österreich
Speziell
bei Wiener Aushilfsausgaben, Wappen 1945, Landschaften 1945
und 1947, Antifa 1946 und Trachten 1948
Von
den angegebenen und
vermutlich auch noch von weiteren Ausgaben Österreichs sind in nicht
absehbaren
Mengen Einzelwerte bis komplette Sätze mit Abklatschen in den Handel
gebracht
worden. Es ist zu befürchten, dass die überwiegende Anzahl solcher
Abklatschmarken am Markt mit so genannten "neuen" = gefälschten
Abklatschen versehen ist. Sie können anhand unterschiedlicher Merkmale,
die je
nach Vorliegen die Gefälschtheit der Abklatsche stark indizieren bis
eindeutig
belegen, erkannt werden.
W a r n
u n g 1A
Verbands-Fehlatteste zu solchen
Abklatschen
An einer Gefälschtheit
solcher Abklatsche ändern auch die Abklatschechtheit festhaltende
Prüfmitteilungen (Atteste usw.) eines BPP- und VÖB-Prüfers NICHTS!
Solche Atteste sind dann UNRICHTIGE
ATTESTE
oder FEHLATTESTE. Werden
in solchen Attesten zum Markenbild deckungsungleiche Abklatsche als
"deutlich deckungsgleiche" oder "deutliche
Maschinenabklatsche"
bezeichnet, so ist das ebenfalls FALSCH.
A u s f ü h r l i c h
e D
o k u m e n t a t i o n
dieser
Angelegenheit (Nähere Details, Hintergründe und vergleichende
Fotos) nachstehend
Die
Briefmarken-Gratishilfe empfiehlt daher bei
den angeführten sowie vorsichtshalber auch bei möglichen weiteren
Marken mit
Abklatschen - auch
wenn ein BPP- und
VÖB-Prüfer die Echtheit der Abklatsche attestiert – größte
Vorsicht walten
zu lassen. Die Briefmarken-Gratishilfe steht im Rahmen der ARGE
Fälschungs- und
Betrugsbekämpfung bei offenen Fragen per Telefon (0660 555 06 95) - wie
immer
kostenlos und täglich bis 24 Uhr - zur Verfügung.
W a r n
u n g 1B
Fragwürdigkeit weiterer
Verbandsatteste zu Abklatschen
Von
VÖB- und BPP-Prüferseite wird behauptet, die gefälschten
Ablatsche
seien von echten Abklatschen nicht zu unterscheiden. (Und daher gäbe es
mangels Vorwerfbarkeiten auch keine Haftung für die Fehlatteste, die
gefälschten Abklatschen eine Echtheit bestätigten.) Dann konnten diesw
VÖB- und BPP-Prüfer auch bei allen früheren Prüfungen von ABklatschen
gefälschte und
echte Abklatsche nicht unterscheiden. Das
bedeutet, dass unter allen bisher von dieser VÖB- und BPP-Prüferseite zu Abklatschen
ausgestellten Echtheits-Prüfungsmitteilungen mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit eine - mehr oder weniger große - Menge
von gefälschten Abklatschen sind. Eine VÖb- oder BBP-Prüfungsmitteilung
von dieser VÖB- und BPP-Prüferseite ist daher nach deren
Eigendefinition KEINE Sicherheit. Sie kann auch genauso gut eine glatte
Fehlattestierung sein.
Man kann
daher bei allen von diser
NACHTRAG:
Zur Bezweiflung der Echtheit der Vergleichsmarken mit "alten" = echten
Abklatschen: Es ist faszinierend, dass auf der BPP- und VÖB-Prüferseite
unmittelbar nach Ausgabe der Parole der totalen Ununterscheidbarkeit
von echten und gefälschten Abklatschen ausgerechnet bei diesen drei
Vergleichsabklatschen urplötzlich und mit Bestimmtheit
die Gefälschtheit von Abklatschen festgemacht werden kann,
noch
dazu sogar ohne Vorlage der Originale, sondern bereits aus
Bildschirmabbildungen. Wo das doch über Jahre hinweg ganz und gar nicht
möglich gewesen sein soll. Ob sich diese schnelle Erkenntnis der
Festmachung von gefälschten Abklatschen wohl demnächst auf die vielen
als echt fehlgeprüften gefälschten Abklatsche (rück)erstrecken wird?
Wohl kaum, denn das würde eine sofortige Haftung für alle
Fehl-Prüfmitteilungen begründen. Aber selbst wenn diese
Vergleichsabklatsche nicht echt wären, würde das in keiner
Weise etwas an den erfolgten Nachweisen der Gefälschtheit der "neuen" =
falschen Abklatsche ändern. Es steht aber Herrn Dr. Werner Glavanovitz,
Obmann des VÖB und BPP- und VÖB-Prüfer mit dem Prüfgebiet, dem die
gefälschten Abklatsche zuzuordnen sind, frei, die bei seinen Prüfungen
von Marken mit Abklatschen verwendeten Vergleichsstücke
"alter" = echter Abklatsche aus seiner Vergleichssammlung einem
Vergleich mit den "neuen" = gefälschten Abklatschen zuzuführen.
Briefmarken-Gratishilfe / ARGE Fälschungs-
und Betrugsbekämpfung
Details, Hintergründe
und vergleichende Fotos
zu Warnung 1 und 1A
Der Beginn
Die meist in kompletten Sätzen (Insbesondere
Österreich Landschaften, MiNr 738-770 und Antifasatz,
MiNr 776-783)
ab circa Beginn 2009 vornehmlich von einer Person in Österreich in
Verkehr gebrachten Marken mit (angeblichen) Bogenabklatschen wurden von
der Briefmarken-Gratishilfe von
Anfang an als dubios eingestuft. Dazu genügte schon ein Blick
auf
die mehr als merkwürdigen Begleitumstände. (Bei über 50(!) Jahre alten
und billigst(!) in Mengen erwerbbaren Markenausgaben tauchen plötzlich
mehrfach(!) komplette(!)
(Viererblock-)Sätze(!) mit Abklatschen gleichen(!) Aussehens auf. Sie
stammen überdies auch noch aus verschiedenen Bögen, da gleiche
Wertstufen eine unterschiedliche Zentrierung zeigen. Und diese
Abklatschmarken werden von vornehmlich einer(!) Person angeboten
und in den Verkehr gebracht,
die keine(!)
glaubhafte Erklärung über die Herkunft dieser Marken abgeben kann.)
Diese
"neuen" Abklatsche wurden daher von MMag. Stastny
schon von Beginn an als so genannte "Kanalmarken" eingestuft. Als
Marken mit auffallend seltsamen Merkmalen und/oder
Begleitumständen, die die Vermutung bzw.
den Verdacht nahe liegen lassen, dass sie aus "dunklen Kanälen"
stammen, sohin
anzunehmend eine dubiose oder illegale oder gefälschte Herkunft
haben.
MMag.
Stastny riet daher von Anfang an sowohl vom Erwerb solcher Abklatsche
ab und lehnte
auch jegliche Gratisprüfung und Ausstellung von
Echtheitsattesten
für solche Abklatschmarken konsequent ab.
Daran änderten weder Geschenkangebote oder irgendwelche Androhungen
etwas. Es gibt kein einziges Attest von MMag. Stastny zu solchen
Abklatschen.
Überdies brach MMag. Stastny kurz danach jeden Kontakt zu der Person
ab, die diese Abklatsche laufend in Verkehr brachte.
Ein
BPP- und VÖB-Prüfer interpretierte die Begleitumstände anders. Er
behielt Kontakt mit der Person, stellte zwischen 2009 bis circa Mitte
2011 eine Vielzahl von Echtheitsattesten für solche "neuen"
Abklatschmarken(sätze) aus und kaufte in seiner Eigenschaft als Händler
auch einen großen Posten davon zwecks Wiederverkauf mit Eigenattesten
sowie als selbst so bezeichnete "Altersvorsorge". Auch wenn
dieses
Wort nur bei größeren 5-stelligen Beträgen Sinn macht, der erzählte
Kaufpreis von Euro 95.000,- dürfte aber übertrieben sein.
Die Ansichten
und Standpunkte von MMag. Stastny, z. B. zu diesen "neuen"
Abklatschmarken, wurden von Prüferseite abschätzig abgetan, mit
üblichen "Nettigkeiten" gewürzt.
Bald
wurden solche
Abklatsch(Viererblock)sätze von mehreren Personen an den
verschiedensten Orten - mit oder ohne beiliegende Atteste von BPP-
und VÖB-Prüferseite - mit Preisen bis in den vierstelligen Eurobereich
angeboten.
Das Jahr 2009 lief ab.
Von weiteren Ausgaben tauchen (über wen wohl?) "neue" Abklatsche auf,
z. B. von den Trachten von
1948 (MiNr 893ff)
Im
Juni 2010 wurden z. B. auf einer öst. Auktion ein kompletter Antifasatz
mit Abklatsch auf allen Werten zu einem Endpreis von Euro 840,-
und 3 Werte der Trachtenserie zum Endpreis von Euro
240,-
verkauft.
Dem
BPP- und VÖB-Prüfer fällt dazu (wiederum) nichts auf.
Es
hat sich ein reger Handel mit - teilweise schon in mehreren Stücken auf
Lager liegenden - attestierten Abklatsch(sätzen) etabliert.
Das Jahr 2010 lief ab.
Von weiteren Ausgaben Österreichs tauchen "neue"
Abklatschexemplare auf. so z. B. von den
Wiener Aushilfsausgaben (MiNr IVff), von
den Wappen 1945 (MiNr 697ff)
oder den Landschaften
1947 (MiNr 838ff).
Juni 2011:
In
Frühjahr 2011 sprudelte jedoch die Quelle der "neuen" Abklatsche ZU
stark. Durch die reihenweise nebeneinander liegenden und
auffällig abartig anmutenden Abklatsch-Abbildungen
verschiedenster Markenausgaben Österreichs
in einem Auktionskatalog im Mai/Juni 2011 begann es in der
Sammlerschaft zu
rumoren, weswegen vom Auktionator alle Lose mit solchen Abklatschen aus
der Auktion herausgenommen wurden.
MMag.
Stastny wurde in der Folge von
BPP- und VÖB-Prüferseite telefonisch darüber informiert, dass man sich
nunmehr seiner
Ansicht der Dubiosität und Gefälschtheitsannahme
der "neuen" Abklatsche generell
angeschlossen hat. Die gebietszuständigen BPP- und VÖB-Prüfer
würden daher in Zukunft weder "neue" noch "alte" = echte Abklatsche
mehr prüfen. Denn diese, so der offizielle
Standpunkt, seien im Sinne eines NUNMEHR NEUEN Wissensstandes der BPP-
und VÖB-Prüfer voneinander NICHT UNTERSCHEIDBAR. Da man das vor dem
Juni 2011 nicht gewusst habe, seien die früheren Atteste dennoch "nach
bestem Wissen und Gewissen" ausgestellt worden und würden daher
keinerlei Haftungsansprüche oder Rückkaufansprüche gegenüber dem
ausstellenden BPP- und VÖB-Prüfer begründen. JETZT, also ab Juni 2011
hätten die BPP- und VÖB-Prüfer eben ein neues "bestes Wissen", das zur
Einstellung von Attestierungen sämtlicher Abklatschmarken führ(t)e.
Überdies werde man von der Person, die diese "neuen" Abklatsche in
Mengen auf den Markt gebracht hat, generell keine Marken mehr
zur Prüfung übernehmen, man habe vielmehr den Kontakt zu ihr
abgebrochen. Womit man sich auch in diesem Punkt dem von
MMag. Stastny schon lange zu dieser Person praktizierten Standpunkt
anschließt.
Interessanterweise
gab es bei den aus der oben angeführten Auktion herausgenommenen Losen
mit "neuen" Abklatschmarken eine bemerkenswerte Ausnahme. Das Los
Antifasatz vom Oberrand komplett mit ("neuen") Abklatschen auf jedem
Satzwert und mit Echtheits-Fotoattest des BPP- und VÖB-Prüfers,
angeblich auch Einlieferer dieses Loses, wurde NICHT aus der Auktion
herausgenommen. WEDER vom
Auktionator (dessen Aufgabe dies aber bei einem attestierten Los auch
gar nicht ist), NOCH vom Einlieferer in dessen Eigenschaft, NOCH
vom BPP- und VÖB-Prüfer in dessen Eigenschaft. Das Los wurde bei einem
Ausruf von Euro 400,- mit Euro 440,- OHNE jegliches Eingreifen des
bei der Auktion vor Ort anwesenden Attest ausstellenden BPP- und
VÖB-Prüfers zugeschlagen. Oder besser "herausgekauft", um es danach an
den Einlieferer zu retournieren.
Derselbe BPP- und
VÖB-Prüfer wies allerdings kurz danach den Auktionator beim Ausruf
eines anderen Loses coram
publico darauf hin, die Marke des Loses sei verfälscht.
Worauf das Los aus der Auktion genommen wurde. So lautete der
Bericht des Einlieferers (ehemaliger Auktionator) dieses Loses.
Vermutlich wirkte erst zu diesem Zeitpunkt die statuare Verpflichtung, "alles
zu unterlassen, wodurch ... der Zweck des
(Prüfer-)Vereins = "Die Aufklärung von Fälschungen und
Verfälschungen" Abbruch erleiden könnte".
Die Hintergründe der unterschiedlichen Vorgangsweise bei Losen mit
gefälschten Marken sind unklar.
Die
ab Juni 2011 vehement von BPP- und VÖB-Prüferseite vertretene und alle
Gegenargumente
(ohne darauf einzugehen) sofort wegwischende Behauptung, man
könne die dubiosen "neuen" keinesfalls von den bisherigen
echten
"alten" Abklatschen
unterscheiden, löste unter Sammlern immer mehr Zweifel aus, zumal diese
These meist von solchen Personen vertreten wurde, die im Besitz von
"neuen" Abklatschen waren.
Im
Sommer 2011 kam es dadurch zu
einigen Anfragen bei der Briefmarken-Gratishilfe, ob denn diese
Ununterscheidbarkeit wirklich stimme. Daraufhin ersuchte MMag. Stastny
den BPP- und VÖB-Prüfer, in dessen Besitz sich ja aufgrund
seiner Ankäufe größere Mengen an dubiosen "neuen" Abklatschen befinden
mussten,
ihm eine repräsentative Mischung von solchen Abklatschen einige Zeit
zur Verfügung zu stellen. Leider erhielt MMag.
Stastny ausschließlich sehr schwache und so nur kaum bis gar nicht
aussagekräftige Abklatsche, die letztendlich für eine Überprüfung
untauglich waren. Dadurch
und ob des unverschämten Ansinnens dieses BPP- und VÖB-Prüfers, MMag.
Stastny möge über die aus der Dubiosität abgeleitete Gefälschtheit der
"neuen" Abklatsche Stillschweigen bewahren, um die Geschäfte am
Briefmarkensektor nicht zu stören, misstrauisch geworden, besorgte sich
MMag. Stastny von einem
geschädigten Sammler zwei typische und häufig am Markt vertriebene
Abklatschsätze. Antifa (MiNr
776-793) mit
Echtheitsattest des BPP- und VÖB-Prüfers und Landschaften (MiNr
738-770), die der Sammler ebenfalls direkt bei der die "neuen"
Abklatsche in den Verkehr bringenden Person gekauft hatte und dabei
aufgrund des Attestes beim Antifasatz auch auf die Echtheit der
Abklatsche beim Landschaftssatz vertraut hatte. Beim
Antifasatz gibt es EINEN schon seit Jahrzehnten katalogisierten Wert (6
Gr) mit "altem" Bogenabklatsch in wenigen Stückzahlen, von denen MMag.
Stastny 3 Exemplare zur Verfügung standen. (Ergänzend standen um die 50
weitere Abklatschmarken aus den Vergleichssammlungen von MMag, Stastny
zur Verfügung.)
Die
Überprüfung dieses
Materials:
>> Übersichtsabbildungen hier
<<
Die 6 Groschen Werte des
Antifasatzes:
>> Abbildungen hier
<<
Im
Vergleich mit den drei "alten" 6 Groschen Antifa-Abklatschen zeigt der
"neue"
6 Groschen Antifa-Abklatsch schon auf den ersten Blick ein deutlich
anderes
Aussehen. Alle drei "alten" Abklatsche weisen ein präzises,
über
die gesamte Abklatschfläche gleichförmig durchfärbt bleibendes,
deutlich akzentuiertes Bild ohne jegliche Abschwächungen oder gar
Auslassungen mit generell "scharfen" Kanten bei allen Bildelementen
auf. Gegenteilig dazu hat der "neue" Abklatsch ein
ungleichförmig durchfärbtes, unakzentuiertes ("verschwommenes") Abbild
mit immer wieder auftretenden (kleinen bis flächigen) Abschwächungen
sowie regelmäßig unscharfe Übergängen bei Kanten. Auffällig ist
die Tatsache, dass bei den drei farbstärkeren "alten" Abklatschen der
Hintergrund (über dem Besen) deutlich geringer, aber dennoch
exakt
abgebildet ist, während er beim generell farbschwächeren "neuen"
Abklatsch vergleichsweise überdeutlich stark, dafür aber unscharf
abgebildet ist.
Alle Buchstaben der "alten" Abklatsche sind exakt abgebildet, die des
"neuen" Abklatsches hingegen sind unscharf gezeichnet und wirken
"unruhig". Bei den linken und rechten seitlichen (senkrechten)
Buchstaben ist der Abklatsch im Vergleich zum Markenbild ungleich
verschoben. Bei den Buchstaben "NIEMALS VERGESSEN" zu circa gleichen
Teilen nach links und nach oben, bei den Buchstaben "AUSSTELLUNG"
ebenso nach links, aber deutlich geringer nach oben. Die letzten
Buchstaben "LLUNG" weisen - beginnend ab dem ersten "L" - eine immer
deutlicher werdende Doppelzeichnung auf, die innerhalb dieser 5
Buchstaben nochmals unterschiedlich verschoben ist. Die letzten
Merkmale sind nicht mit einer maschinellen Entstehung eines
Bogenabklatsches erklärbar. Sie belegen daher vielmehr eine ungenaue
manuelle Herstellung des Abklatsches.
Die restlichen
circa 40
"neuen" Abklatschwerte:
>> Übersichtsabbildungen hier
<<
Bei
der Durchsicht der insgesamt über 40 "neuen" Abklatsche finden sich
weitere Exemplare mit (nur) partiellen
Verdoppelungen oder
mit ungleichen Verschiebungen innerhalb
des Abklatschbildes.
Bei anderen Exemplaren werden gerade Linien des Markenbildes im
Abklatsch zu geknickten oder gekrümmten Linien. Oder
das Maß des Abklatsches ist in einem Teil kleiner oder größer als das
des Markenbildes. Oder Markenfarbe und Abklatschfarbe weichen deutlich
voneinander ab. Alle diese Merkmale sind nur schwer mit einer
maschinellen Entstehung, jedoch leicht mit einer fehlerhaften manuellen
Herstellung erklärbar.
Zusätzlich weisen fast alle Exemplare oft gleich mehrere aus einer
Reihe von Merkmalen auf, die
als typische Folgen von (Fehlern bei) einer manuellen Produktion von
Abklatschen angesehen werden können. Auch wenn diese Merkmale alleine
für sich nicht unbedingt als Nachweis für eine Gefälschtheit des
Abklatsches ausreichen, ihr signifikant häufig gemeinsames Auftreten
auf einem Abklatsch legt dessen Fälschung allerdings mehr als nahe. Dazu
zählen z. B. regelmäßige "Verschwommenheit" der "neuen" Abklatsche,
regelmäßige Inhomogenität der Abklatsche, häufige
Abklatschauslassungen,
oft auftretende parallelstreifig verlaufende Abklatschfarbauslassungen
oder (halb)runde Rand- oder Eckabschwächungen bis -auslassungen.
Besonders stark wird eine
manuelle Herstellung der "neuen" Abklatsche
durch eine bei sehr vielen Exemplaren auftretende relativ
starke
Verdrehtheit des Abklatschbildes in Relation zum Markenbild indiziert.
So sind die verglichenen "alten" Abklatsche ganz selten verdreht und
wenn, dann nur minimal. Bei stärkeren Verdrehungen müsste es auch im
Bogenverlauf zu wachsendem Versatz des Abklatsches zum Markenbild und
so überwiegend zu versetzten Abklatschen kommen. Es finden
sich
aber NUR Exemplare mit Ausgangspunkt der Verdrehung AUF der Marke,
zumeist auch noch genau in einer Ecke des Markenbildes.
Das Ergebnis:
>> Abbildungen Antifa hier
<<
>> Abbildungen Landschaften
hier
<<
In
Summe ergeben sich
bei den über 40 "neuen" Abklatschexemplaren
letztendlich ein Dutzend verschiedener Merkmale, mit deren Hilfe bei
vielen Exemplaren die Gefälschtheit von Abklatschen entweder
nachgewiesen oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
belegt werden kann. Dieses
überdeutliche Ergebnis widerlegt für
die beiden
vorliegenden Sätze mit
"neuen" Abklatsche
die These, man könne die gefälschten Abklatsche nicht festmachen.
Zumindest hätten sich - selbst bei einer nur
oberflächlichen Überprüfung - erhebliche Zweifel an
der
Echtheit der Abklatsche ergeben müssen. Den
Marken des hier
untersuchten Antifa-Abklatschsatzes liegt ein Echtheitsattest des BPP-
und VÖB-Prüfers vom 18.12.2009(!)
bei.
Eine etwas genauerer Prüfung hätte somit schon Ende 2009 zumindest bei
EINER Marke die Gefälschtheit des
Abklatsche aufgedeckt. Dann wäre schon Ende 2009 auch BPP- und
VÖB-Prüfern
die Dubiosität von "neuen" Abklatsche
klar gewesen und somit auch ihnen der Erwerb des neuen
"besten Wissens" schon Ende 2009 möglich gewesen. Und hätte so
sämtliche weitere
Echtheitsatteste von BPP- und VÖB-Prüfern, wie sie realiter leider bis
circa Juni 2011 ausgestellt wurden, verhindert.
Conclusio:
Unabhängig
davon ist es nur schwer vorstellbar, dass eine andere Auswahl an
"neuen" Abklatschen ein deutlich anderes Ergebnis liefern wird. Es ist
höchst unwahrscheinlich, dass ausgerechnet nur bei den beiden
überprüften Sätzen zufällig überproportional viele als Fälschungen
feststellbare Exemplare enthalten sind. Völlig lebensfremd wäre aber
die Annahme, dass in allen anderen attestierten Sätzen mit "neuen"
Abklatschen überhaupt keine als Fälschungen festmachbare Exemplare
auffindbar sind. Eher kann angenommen werden, dass in jeder Satzauswahl
zumindest einige Exemplare eindeutig als Fälschungen festmachbar sind,
ergänzt von Exemplaren, die dies indirekt stützen. Umgekehrt kann es
ausgeschlossen werden, dass in KEINER der zwischen 2009 und Juni 2011
mit Echtheitsattesten des BPP- und VÖB-Prüfers versehenen
Abklatschsätzen nicht zumindest ein oder zwei als Fälschung
festmachbare Exemplare enthalten sind. Zumindest aber hätten sich
ehebaldigst (schon 2009) bei vielen Sätzen zumindest Ansatzpunkte
ergeben müssen, der Sache
intensiver
nachzugehen und so letztendlich schnell die Gefälschtheit der "neuen"
Abklatsche zu erkennen.
Stattdessen wurden die "neuen"
bzw. gefälschten Abklatschsätze von 2009 bis circa Mitte 2011 in großer
Zahl
von einem BPP- und VÖB-Prüfer quasi reihenweise mit die Echtheit
bestätigenden Prüfungsmitteilungen versehen.
Unter
diesen Umständen kann die wie eine Schallplatte mit Sprung verbreitete
These, die "neuen" Abklatsche seien absolut nicht von den "alten"
Abklatschen zu unterscheiden, weithin als
widerlegt angesehen werde.
Wenn man davon ausgeht, dann sind anzunehmend eine große Reihe der diesbezüglichen Echtheitsatteste
des BPP- und VÖB-Prüfers von
2009 bis circa Juni 2011 FEHLATTESTE.
Folgerungen:
Schließt
man absichtliche und wissentliche Fehlprüfungen aus, erhebt
sich
die Frage, wie es dennoch serienweise zu solchen Prüfergebnissen kommen
konnte. Denn schon allein die vielen und noch dazu deutlichen
Unterschiede zwischen den Jahrzehnte lang katalogbekannten echten
("alten") Abklatschen des Antifa 6 Groschen Wertes und den gefälschten
("neuen") Abklatschen desselben Wertes hätten sofort auffallen
müssen!
Die Fragen:
Weshalb ignorierte der BPP- und VÖB-Prüfer alle merkwürdigen
Begleitumstände beim Auftauchen der "neuen" Abklatsche?
Hatte der
BPP- und VÖB-Prüfer
eine Abklatschfälschung vom Antifa 6 Groschen-Wert als Vergleichsstück?
Hatte er überhaupt kein Vergleichsstück in seiner Vergleichssammlung?
Bzw.
hatte er sich bei den vielen Prüfungen auch nie eines zum
Vergleich besorgt?
Hatte
er als Vergleichsstück der 6 Groschen Antifa einen echten "alten"
Abklatsch,
diesen aber nicht zur Prüfung herangezogen?
Oder
hatte er das echte Vergleichsstück (mit oder ohne Lupe) beim
Prüfprozess verwendet, aber aus den schon mit bloßem Auge sofort
erkennbaren Unterschieden dennoch andere Schlüsse gezogen? Mit welcher
Begründung?
Hätte er es nicht schon in dieser Stufe ernsthaft für möglich halten
müssen, dass die "neuen" Abklatsche gefälscht sein könnten?
Wenn ja, nahm er das bei jeder Ausstellung der vielen weiteren Atteste
dennoch in Kauf?
War dem
BPP-
und VÖB-Prüfer
die komplett gegenteilige Ansicht von MMag. Stastny zu solchen "neuen"
Abklatsche bekannt?
Wenn ja, weshalb zog er sie offensichtlich nicht hinsichtlich einer
genaueren Überprüfung in Betracht?
Findet er, dass er bei seinen Prüfungen von "neuen" Abklatschen "alle ihm
zumutbaren Prüfmethoden" angewandt und seine Prüftätigkeit
gewissenhaft
ausgeführt hat?
Worin beruhte seine seit 2009 bis Juni 2011 existierende "Sicherheit",
dass diese "neuen" Abklatsche ECHT seien?
Hält er jede seiner zu "neuen" Abklatschen abgelegten Prüfungen für
eine "zum
Zeitpunkt der Prüfung fachgerechte, dem Stand der philatelistischen
Kenntnisse und Erfahrungen entsprechende Prüfung" (Ex
Prüfordnung BPP) bzw.
"zum Zeitpunkt
der Prüfung fachgerechte, dem Stand der neuesten philatelistischen
Erkenntnisse entsprechende Prüfung"? (Ex
Prüfordnung VÖB)
Hält
er seine Vorgangsweise bei den Prüfungen von
"neuen" Abklatschen aus
jetziger Sicht für leicht oder grob fahrlässig?
Hielt der BPP-
und VÖB-Prüfer
es nicht einmal ab Juni 2011, als die Dubiositäts-Meinung auch von BPP-
und VÖB-Prüfern übernommen wurde, für angebracht, sich
endlich doch einmal diese "neuen" Abklatsche - oder zumindest den
Antifa 6 Groschen Wert - aus seiner eingekauften
"Altersvorsorge" gründlich anzusehen?
Entstand
die Darstellung der Ununterscheidbarkeit echter und gefälschter
Abklatsche mit derselben Genauigkeit wie die bei den vielen
Echtheitsattestierungen der falschen Abklatsche?
Für wen ist die Ununterscheidbarkeit von Vorteil, für wen von Nachteil?
Wie viel Honorar hat er in Summe für die vielen Fehlattestierungen
bezogen?
Sieht
er ein Problem darin, dass er als BPP- und VÖB-Prüfer die
Abklatsch-FÄLSCHUNGEN mit von ihm beigelegten ECHTHEITS-Attesten auch
und unter Nennung seiner BPP- und VÖB-Mitgliedschaft (mit bei einem
Händler anzunehmenden Gewinn) verkauft hat?
Sieht er ein Problem darin, dass er als BPP- und
VÖB-Prüfer einige/alle(?) Sätze (nur) unter dem Titel Kulanz
zurückkauft?
Nach welchen Selektionskriterien werden diese Personen ausgewählt?
Wie vereinbart der BPP-
und VÖB-Prüfer
die Verschweigungsstrategie,
zu deren Teilnahme sogar externe Personen wie z. B. der
Briefmarkenprüfer MMag. Stastny aufgefordert wurde, damit, dass
man als VÖB-Mitglied nach den VÖB-Statuten ((§ 8 Pkt
1.) verpflichtet ist, "alles zu
unterlassen, wodurch ... der Zweck des Vereins Abbruch
erleiden könnte", wenn einer der beiden
Vereinszwecke § 2 Pkt 1 lit b "Die
Aufklärung von Fälschungen und Verfälschungen" ist.
Kann es sein, dass der von BPP-
und VÖB-Prüferseite
permanent wie eine Parole verbreitete Standpunkt, die echten ("alten")
Abklatsche seien von den seit Juni 2011 nunmehr einhellig als
gefälscht anzusehenden ("neuen") Abklatschen absolut nicht zu
unterscheiden, damit zusammenhängt, dass es bei
einer Unterscheidbarkeit bzw. bei einer Erkennbarkeit der
"neuen"
Abklatsche als Fälschungen alle bisherigen zu solchen "neuen"
Abklatschen ausgestellten Prüfmitteilungen Haftungsansprüche auslösen
können sowie dass nach den Statuten des BPP (§ 5 "Verlust der
Mitgliedschaft") ein Antrag auf Ausschluss der
Mitgliedschaft gestellt werden kann, (Pkt 1. lit ee) "bei
offenkundigen mehrmaligen Fehlprüfungen, die von sachkundigen Dritten,
insbesondere der Verbandsprüfstelle festgestellt werden" ?
Was
geschieht mit der von einem BPP-
und VÖB-Prüfer angekauften
relativ großen Menge an solchen "neuen" Abklatschen?
In
den Attesten des - "neue" Abklatsche in großen Mengen als
"Altersvorsorge" angekauft habenden - BPP-
und VÖB-Prüfers zu
Antifasätzen mit Abklatsch vom 18.12.2009 bzw. vom 07.03.2011 steht
unisono "echt
und einwandfrei. Kleinere minimale Zähnungsunebenheiten
sind produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar. In dieser
Qualität sehr selten !"
Ist der als objektives Faktum im Attest
bestätigende Text "sehr selten" verkaufsfördernd?
Wie groß ist die von ihm angekaufte Menge an Antifasätzen mit Abklatsch
und was versteht er unter "sehr selten"?
Wie groß ist die Menge der von ihm verkauften Antifasätze mit Abklatsch
und selbst ausgestelltem Echtheitsattest?
Wie oft ist auf diesen Attesten der Vermerk "sehr selten" vorhanden?
WIEVIELE
Prüfungsmitteilungen wurden von BPP-
und VÖB-Prüferseite von
2009 bis Juni 2011 zu solchen Abklatschmarken ausgestellt?
In welchem Verhältnis ist das Obige mit Punkt 1.1 der
Verhaltensgrundsätze für Prüfer im BPP e. V. zu sehen, die besagen:
"Der Prüfer führt seine Tätigkeit gewissenhaft aus. Informationen, die
den Wert eines Prüfgegenstandes erheblich beeinflussen, dürfen nicht
wissentlich verschwiegen und zum eigenen Vorteil ausgenutzt werden.
Ist
dem BPP- und VÖB-Prüfer bewusst, dass die Parole der
Ununterscheidbarkeit und der daraus
folgenden "Nichtmehrprüfung"
aller
Abklatsche dazu führt, dass das Sammelgebiet "Abklatsche"
quasi geopfert wird?
Dient das den Interessen der Philatelie?
Ist diese Vorgangsweise bei Fehlprüfungen noch öfters zu befürchten?
(Spin Off: Grünliches Papier)
Wie
kam er zu der Ansicht, die echten ("alten") Abklatsche seien von den
gefälschten ("neuen") Abklatschen absolut nicht zu unterscheiden, daher
seien die früheren Prüfungen nach dem neuen "bestem Wissen" zwar
unrichtig, aber keine vorwerfbaren Fehlprüfungen, wodurch sich auch
kein Haftungsanspruch gegen den BPP- und VÖB-Prüfer ergeben kann?
Welche
Schlüsse zieht der BPP- und VÖB-Prüfer aus dem auf der Startseite des
BPP zu lesenden Satz: "Die
Briefmarkenprüfer des BPP schützen Sammler und Händler vor Risiken beim
Erwerb philatelistischen Materials.",
wenn er offensichtlich nicht einmal in der Lage ist, SICH
SELBST vor
den Risiken beim Erwerb von (dubiosem) philatelistischen Material zu
schützen?
Was sagt der VÖB zu
solchen Vorgangsweisen eines VÖB-Mitgliedes beim Prüfen und danach - im Lichte der VÖB-Statuten?
Wie
meint der BPP zu solchen Vorgangsweisen eines BPP-Mitgliedes beim
Prüfen
und danach - im Lichte der BPP-Statuten und der (auszugsweise
nachfolgenden) medialen Selbstdarstellung des BPP und seiner
Mitglieder, insb. hinsichtlich der darin hervorgehobenen Stellen?
Auszüge
aus einem Inserat des BPP, Z. B. Philatelie Ausgabe
409, Juli 2011, Seite 17 oder HBA 58. Auktion und diverse andere
Auktionskataloge:
„Der BPP – Ihr
starker Partner Vertrauen
durch Expertenwissen / Schutz vor Verlusten /
Freude
an Philatelie
Geprüft,
signiert und attestiert – der BPP stellt seine Leistungen
vor
Schon
immer haben Sammler und seriöse Händler versucht, sich
vor betrügerischen Machenschaften in der Philatelie und den damit
verbundenen
finanziellen Verlusten zu schützen.
Die
Mitglieder des BPP sind ausgewiesene
Experten auf ihren
jeweiligen Prüfgebieten. Sie haben sich jahrelang auf ihre
Prüftätigkeit als
versierte Sammler oder Berufsphilatelisten vorbereitet und umfangreiche
Vergleichssammlungen aufgebaut- Ein mehrstufiges Zulassungsverfahren vor
der
Aufnahme in den BPP unter Mitwirkung der wichtigsten
philatelistischen Verbände
APHV, BDPh und BDB gewährleistet
die herausragende fachliche Kompetenz der
Mitglieder. Zur
Qualitätssicherung sorgt der BPP für ständige Fortbildung und
fachliche Unterstützung und damit für eine Prüfung auf dem aktuellen
Stand der
philatelistischen Forschung, die seit Jahrzehnten Maßstäbe setzt.
---
Prüfordnung
und Prüferverzeichnis sollte jeder Sammler in
seinem eigenen Interesse aufmerksam studieren und sich nicht scheuen, die
Dienste der Prüfer in Anspruch zu nehmen, wenn er bei einer geplanten
oder
bereits durchgeführten Neuerwerbung auf „Nummer sicher“ gehen will.“
Alles
in Allem unterscheiden sich die Mitglieder des BPP und
ihre Befunde und Atteste „auch deutlich von den „Expertisen“,
„Fotoexpertisen“,
„Fotozertifikaten“ oder ähnlich bezeichneten Produkten selbsternannter
„Experten“ oder auch dubioser Anbieter.
Die
Prüfer berechnen für ihre Tätigkeit eine Vergütung,
deren Höhe aus Abschnitt 10 der Prüfordnung zu ersehen ist. Der Sammler, der
für sein Geld auch gute Briefmarken erwerben möchte, tut gut daran, vor
dem Kauf
das Urteil eines BPP-Prüfers einzuholen. Ein vermeintlicher
Schnäppchenanbieter
kann eine Marke noch so sehr für echt halten – wenn sie bei der Prüfung
„durchfällt“, ist der billigste Preis zu hoch!“
BBP
e.V. Geschäftsstelle – Dr.
Helmut Oechsner"
Wie
sieht BPP-Präsident Herr Christian E. Geigle (CEG) diese Geschehnisse
im Lichte seiner per Mail an MMag. Stastny gerichteten Ansicht:
"Für
mich liegen zwischen Ihrer Hobbyprüferei und einem professionellen
Verband wie dem BPP unüberbrückbare Welten. Wir reden und
schreiben über völlig verschiedene Dinge"
Meinte
dies z. B.: Bei einem BPP-Prüfer, dessen Prüfgebiet sich mit dem von
MMag. Stastny überschneidet
und dessen "Stand der philatelistischen Kenntnisse" bzw.
dessen
"bestes Wissen" bei gefälschten Abklatschen dem von MMag. Stastny über
2 Jahre nachhinkte (und bei
der Frage der Festmachung der Abklatschfälschungen auch
jetzt noch immer nachhinkt),
liegen Welten?
Auch beim sonstigen Verhalten dieses BPP-Prüfers könnten
Welten dazwischen liegen, z. B.
- wegen dessen Verschweigungsstrategie
(die sogar Dritte einzubeziehen versuchte)
-
hinsichtlich
betroffener Sammler, die so im Unwissen gehalten werden zu dem neuen
"besten Wissen" bei ihren früheren attestierten Ankäufen und die so mit
dem Schaden jedenfalls überbleiben
-
hinsichtlich des Verhaltens MMag. Stastny gegenüber (Aber das ist eine
Themenvorschau für eine der nächsten Folgen)
CEG: Außerdem
gibt es m. E. ....allenfalls zu erklären und zu verdeutlichen. Das
versuche ich in diesem Forum seit geraumer Zeit, denn der Wissensstand
über das Prüfwesen im allgemeinen und den BPP im besonderen ist
teilweise erschreckend niedrig, oft auch erschreckend falsch."
Mit
dem Ersuchen um Erklärung und Verdeutlichung hinsichtlich der Prüfungen
und Nichtmehrprüfungen des BPP-Mitgliedes von gefälschten Abklatschen
im Zeitraum von 2009 bis dato.
CEG:
"...daß die von Ihnen herausgepickten, behaupteten Unregelmäßigkeiten
allenfalls seltene Einzelfälle (so sie denn stimmen sollten ... der
Beweis wird leider in keinem einzigen Fall angetreten) sind."
Hier bitte, der erste :-)
CEG:
"...ein vorzeitiges, unfreiwilliges Ausscheiden hat in der Regel immer
mit der Qualität der Prüfarbeit zu tun ... Warum sollte man darüber
nicht reden dürfen?"
Bitte gerne :-)
Lars
Böttger: Aufgabe des BDPh ist, Sammler darüber aufzuklären, wie man a)
erkennt, ob eine Marke echt ist, und b) erkennt, wann ein Prüfer gut
ist.
Mit dem Ersuchen darum.
Mit herzallerliebsten Grüßen
Briefmarken-Gratishilfe
/ ARGE Fälschungs- und Betrugsbekämpfung
Zum
Seitenanfang
_____________________________________
Warnung2
Dunkelmoosgrün ist nicht
(Dunkel)moosgrün
Betrifft: 5 Pfg I. und III. Wiener
Aushilfsausgabe sowie Grazer Aushilfsausgabe ANK-Nr 660 d, 668 I b, 668
II b und 677 d
Viele
Jahrzehnte hindurch wurde bei
obigen 5 Pfg-Werten im
ANK (Austria
Netto Katalog)
und im Handel zwischen den Farbnuancen moosgrün und
dunkelmoosgrün
unterschieden. Der ANK notierte die beiden Nuancen getrennt voneinander
und bewertete die (viel seltenere, oft nur in einem Teil eines
Druckbogens vorkommende und von Sammlern stets gesuchte)
dunkelmoosgrüne Nuance mit einem Vielfachen der Bewertung der
moosgrünen Nuance. Prüfungsmitteilungen
wurden folglich regelmäßig nur für Exemplare der Farbnuance
dunkelmoosgrün ausgestellt.
Ab
2006/2007 wurden über
Einwirken von BPP- und VÖB-Prüferseite
mangels messbarer Abgrenzbarkeit der Farbnuancen im ANK bei
jeder Ausgabe die
getrennt voneinander notierenden Farbnuancen moosgrün und
dunkelmoosgrün unter jeweils EINER Katalognotierung mit der
Farbe
"(dunkel)moosgrün" und einer gemeinsamen Katalogbewertung, die am
Niveau
der ehemals dunkelmoosgrünen Nuance ausgerichtet war, zusammengefasst.
Die
Sammler folgten der Katalogaufwertung der moosgrünen Farbnuance auf den
Level der dunkelmoosgrünen Nuance jedoch kaum. Nach wie vor wollte
man zu
höheren Preisen NUR
dunkelmoosgrüne Farbnuancen erwerben. Die Gleichstellungen der
moosgrünen Nuancen auf die Bewertungsniveaus der dunkelmoosgrünen
Nuancen wurden in der Sammlerschaft nicht wirklich mitgetragen.
Ab
dieser geänderten Katalogisierung ausgestellte Atteste von BPP- und
VÖB-Prüfern gaben aber nunmehr sowohl für die moosgrüne als auch für
die dunkelmoosgrüne Nuance die Bezeichnung "(dunkel)moosgrün" an.
WELCHE
Nuance die konkrete Marke eines Prüfbefundes hat, wurde in der Regel
nicht angegeben. Nur
selten wurde - für besonders deutlich dunkelmoosgrüne Exemplare
- ein "dunkelmoosgrün" ohne
Klammersetzung
attestiert.
Leider
lasen viele Sammler
das "(dunkel)moosgrün" in Prüfmitteilungen als Bestätigung für ein
Vorliegen der gesuchten dunkelmoosgrünen Nuance. Welch´ Gelegenheit für bestimmte
Verkäufer, die kaum verkaufbare moosgrüne Nuance irrtumsverstärkend
über
verbal undeutlichen Angaben zum ehemals üblichen Preis der
dunkelmoosgrünen Nuance zu verkaufen. Erst später, wenn ein Käufer
entdeckt hatte, dass er NUR eine moosgrüne Nuance erworben hatte, wurde
dem Käufer detailreich die Bedeutung von (dunkel)moosgrün dargelegt.
Eben, dass dies beide Nuancen beinhalte und daher bei Verkauf alles "in
Ordnung" gewesen sei. Es ist leicht vorstellbar, was sich dann die
Käufer dazu dachten ....
Mit
herzallerliebsten Grüßen
Briefmarken-Gratishilfe
/ ARGE Fälschungs- und Betrugsbekämpfung
Zum
Seitenanfang
_____________________________________
Warnung3
Das Phänomen deckungsungleicher
Maschinenabklatsche
Betrifft: Marken mit deckungsungleichen
Bogenabklatschen, die als "deutlich deckungsgleich" bzw. mit
deutlichem Maschinenabklatsch"
attestiert werden
1.
Begrifflichkeiten (Die Sachfrage)
Abklatsche:
Spiegelverkehrte Abdrucke des Markenbildes auf der Rückseite der
Briefmarke. Man unterscheidet zwischen:
Bogenabklatsche:
Sie entstehen durch Aneinanderpressen von noch druckfeuchten
Markenbögen im Stapel aus bedruckten Markenbögen.
Da die Bögen im Stapel nur selten zu 100% exakt
aufeinander liegen, sind
die Abklatsche in der Regel nicht deckungsgleich mit dem Markenbild,
sondern gering (bis stark) zum Markenbild (bild)versetzt.
Maschinenabklatsche:
Sie entstehen durch nicht zugeführtes Papier im Druckverfahren (im
Leerlauf), wodurch die Druckfarbe direkt auf den Druckzylinder
aufgetragen wird. Der nächste Papierbogen wird dann - produktionsbedingt
deckungsgleich -
von beiden Seiten "bedruckt".
Ein
deckungsgleicher
Abklatsch ist in der Regel ein Maschinenabklatsch, kann
aber zufälligerweise auch ein Bogenabklatsch sein.
Ein
deckungsungleicher
Abklatsch kann
hingegen nur ein Bogenabklatsch
sein.
2. Die
Feststellung der Abklatschart ist ein Kinderspiel
(Die tatsächliche Beurteilung eines
Zustandes als abgeleitete Schlussfolgerungen)
Die
Betrachtung der Marke gegen eine Lichtquelle zeigt meist sogar schon
ohne Lupe, ob das Abklatschbild zum Markenbild versetzt ist. Trifft
dies zu, kann nur ein Bogenabklatsch vorliegen. Dazu
bedarf es nur einer gewissenhaften, sorgfältigen und den Tatsachen
verbundene Vorgangsweise.
Zur Festhaltung dieser Schlussfolgerung aus einer Tatsachenfeststellung
ist weder besondere Sachkunde, noch tiefgehendes Fachwissen,
noch
jahrelange Erfahrung, noch sind teure Prüfgeräte notwendig. Umso mehr
sollte das ein "mehrstufig geprüfter" BPP- und VÖB-Prüfer
schaffen. Auch im
Lichte der Prämisse der herausragendsten BPP-Selbstdarstellung der
eigenen
"Überragendheit" von BPP-Mitgliedern - vergleiche insbesondere die
weiß hervorgehobenen Stellen in Punkt 3 - müsste das für einen
BPP-Prüfer ein Kinderspiel sein.
3. Die
Selbstdarstellung des BPP und seiner Mitglieder
Auszüge
aus einem Inserat des BPP, Z. B. Philatelie Ausgabe
409, Juli 2011, Seite17 oder HBA 58. Auktion:
„Der BPP – Ihr
starker Partner Vertrauen
durch Expertenwissen / Schutz vor Verlusten /
Freude
an Philatelie
Geprüft,
signiert und attestiert – der BPP stellt seine Leistungen
vor
Schon
immer haben Sammler und seriöse Händler versucht, sich
vor betrügerischen Machenschaften in der Philatelie und den damit
verbundenen
finanziellen Verlusten zu schützen.
Die
Mitglieder des BPP sind ausgewiesene
Experten auf ihren
jeweiligen Prüfgebieten. Sie
haben sich jahrelang auf ihre
Prüftätigkeit als
versierte Sammler oder Berufsphilatelisten vorbereitet und umfangreiche
Vergleichssammlungen aufgebaut- Ein mehrstufiges Zulassungsverfahren vor
der
Aufnahme in den BPP unter Mitwirkung der wichtigsten
philatelistischen Verbände
APHV, BDPh und BDB gewährleistet
die herausragende fachliche Kompetenz der
Mitglieder. Zur
Qualitätssicherung sorgt der BPP für ständige Fortbildung und
fachliche Unterstützung und damit für eine Prüfung auf dem aktuellen
Stand der
philatelistischen Forschung, die seit Jahrzehnten Maßstäbe setzt.
---
Prüfordnung
und Prüferverzeichnis sollte jeder Sammler in
seinem eigenen Interesse aufmerksam studieren und sich nicht scheuen, die
Dienste der Prüfer in Anspruch zu nehmen, wenn er bei einer geplanten
oder
bereits durchgeführten Neuerwerbung auf „Nummer sicher“ gehen will.“
Alles
in Allem unterscheiden sich die Mitglieder des BPP und
ihre Befunde und Atteste „auch deutlich von den „Expertisen“,
„Fotoexpertisen“,
„Fotozertifikaten“ oder ähnlich bezeichneten Produkten selbsternannter
„Experten“ oder auch dubioser Anbieter.
Die
Prüfer berechnen für ihre Tätigkeit eine Vergütung,
deren Höhe aus Abschnitt 10 der Prüfordnung zu ersehen ist. Der Sammler, der
für sein Geld auch gute Briefmarken erwerben möchte, tut gut daran, vor
dem Kauf
das Urteil eines BPP-Prüfers einzuholen. Ein vermeintlicher
Schnäppchenanbieter
kann eine Marke noch so sehr für echt halten – wenn sie bei der Prüfung
„durchfällt“, ist der billigste Preis zu hoch!“
BBP
e.V. Geschäftsstelle – Dr.
Helmut Oechsner"
4. Die
Realität bei einem BPP- und VÖB-Prüfer
Die richtige
Feststellung eines Bogen- bzw. eines Maschinenabklatsches müsste also
für alle BPP-Prüfer ein Kinderspiel sein. Für
wirklich alle? Nein! Es gibt da den schon aus Warnung1 (siehe diese
Seite oben)
bekannten BPP- und VÖB Prüfer, der zwischen 2009 bis Juni
2011 mehr
oder weniger reihenweise manuell gefälschte Abklatsche als echte und
einwandfreie Abklatsche attestierte
(+ diese Abklatschfälschungen zum Teil auch selbst samt seinen
Echtheits-Attesten verkaufte, das alles aber nicht als Fall für
eine Haftung ansieht). Denn dieser BPP- und VÖB-Prüfer schaffte es
zudem zusätzlich noch, in mehreren dieser Atteste die infolge der
manuell hergestellten Gefälschtheit meist deutlich zum Markenbild
versetzten und oder verdrehten Abklatsche > Foto-Beispiele hier
als "deutlich
deckungsgleiche" oder sogar als "deutliche Maschinenabklatsche"
zu attestieren.
5. Die
Fragen
Es ist unklar, wie es bei einem BPP- und VÖB-Prüfer mehrfach zu solchen
krassen Fehlbeurteilungen kommen konnte.
Mangelndes Fachwissen bis Ahnungslosigkeit?
Gleichgültigkeit? Prüfung Phi mal Daumen? Schludrigkeit? Ablenkung
durch "wichtigere" Dinge als die Richtigkeit dieser Atteste?
Zeitknappheit wegen Verbreitung der hohen Qualität von BPP- und
VÖB-Prüfungen im Vergleich zu anderen Prüfern, Experten oder gar
dubioser Anbieter, die Fälschungen als "echt" verkaufen?
Attestausstellungsmenge und Einkassieren von Prüfgebühren lassen keine
Zeit mehr,
die zu prüfenden Marken auch nur ein bisschen (genauer)
anzusehen? Hohes
Attestieraufkommen führt zu Vermischungen von Prüfobjekten und
Attestinhalten? Oder andere Dinge?
WIELANGE und WIE hat sich dieser BPP- und VÖB-Prüfer die einzelnen
Marken angesehen - im größtmögliche Sicherheit bietenden
standardisierten Prüfprozess?
Fällt die Dauer noch unter die Verpflichtung: "Der Prüfer
führt seine Tätigkeit gewissenhaft aus." (Punkt 1.1 der
Verhaltensgrundsätzen für Prüfer des BPP).
Ist die Selbstdarstellung des BPP nur ein pures Wunschkonzert - bei
diesem BPP- und VÖB-Prüfer?
Oder nur eine bloße KANN SO SEIN, ODER AUCH NICHT-Darstellung?
Gibt es massive Lücken bei Zugang, Aufnahmeprüfung, standardisierter
Prüfung, Kontrolle oder sozialer Kompetenz?
Wird die generell großartige "Sicherheit" bei BPP-Mitgliedern in
solchen Fällen bei diesem Prüfer zur Schimäre?
Hält
dieser BPP- und VÖB-Prüfer solche Prüfungen für
eine "zum
Zeitpunkt der Prüfung fachgerechte, dem Stand der philatelistischen
Kenntnisse und Erfahrungen entsprechende Prüfung" (Ex
Prüfordnung BPP) bzw.
"zum Zeitpunkt
der Prüfung fachgerechte, dem Stand der neuesten philatelistischen
Erkenntnisse entsprechende Prüfung"? (Ex
Prüfordnung VÖB).
Zeit für 2 typische Zitate des BPP-Präsidenten Chrisian E. Geigle: "Mann,
Mann, wie sich Klein Lieschen teilweise das Prüfwesen in der Philatelie
vorstellt..." und "Der
BPP nimmt für sich in Anspruch, für alle Beteiligten (auf Prüfer und
Einliefererseite) ein ausgereiftes Regelwerk bereitzuhalten, nach dem
Prüfungen im allgemeinen standardisiert ablaufen und beiden Seiten
größtmögliche Sicherheit bieten. Meines Wissens gibt es das kein
zweites Mal in der philatelistischen Welt."
Ähm, mE eher
Mann, Mann, wie sich Präsident Geigle teilweise das Prüfwesen
bei
diesem BPP- und VÖB-Prüfer vorstellt und wie das teilweise tatsächlich
abläuft. Oder besser sich nicht vorstellt, oder gar nicht wissen wollte
und/oder will. Oder was auch immer.
Wie
sieht BPP-Präsident Herr Christian E. Geigle (CEG) diese Geschehnisse
im Lichte seiner per Mail an MMag. Stastny gerichteten Ansicht:
"Für
mich liegen zwischen Ihrer Hobbyprüferei und einem professionellen
Verband wie dem BPP unüberbrückbare Welten. Wir reden und
schreiben über völlig verschiedene Dinge".
Meinte
dies z. B.: Bei einem BPP-Prüfer, dessen Prüfgebiet sich mit dem von
MMag. Stastny überschneidet
und dessen "Stand der philatelistischen Kenntnisse" bzw.
dessen
"bestes Wissen" bei gefälschten Abklatschen dem von MMag.
Stastny über 2 Jahre nachhinkte (und bei
der Frage der Festmachung der Abklatschfälschungen auch
weiterhin nachhinkt),
liegen Welten?
Die
unüberbrückbaren Welten einer sorgfältig und gewissenhaft
durchgeführten Markenprüfung?
Die
unbekannten Welten der - manuell gefälschten - deckungsungleichen,
oft verdrehten, ja teils sich sogar partiell
verdoppelnden "echten" +"deutlichen
Maschinenabklatsche"?
Eine solche Maschine muss wirklich aus fernen und unüberbrückbaren
Welten sein ...
Wovon redet und schreibt (in Attesten) dieser BPP- und
VÖB-Prüfer da???!
CEG: Außerdem
gibt es m. E. ....allenfalls zu erklären und zu verdeutlichen. Das
versuche ich in diesem Forum seit geraumer Zeit, denn der Wissensstand
über das Prüfwesen im allgemeinen und den BPP im besonderen ist
teilweise erschreckend niedrig, oft auch erschreckend falsch."
Mit
dem Ersuchen um Erklärung und Verdeutlichung des Prüfwesens
hinsichtlich der
Attestierung von manuellen und daher meist versetzt und oder
verdrehten, teils sich sogar partiell verdoppelnden
Abklatschfälschungen als echt und einwandfrei mit "deutlichen
deckungsgleichen" bzw. "mit deutlichem Maschinenabklatsch"
durch ein BPP-Mitglied.
CEG:
"...daß die von Ihnen herausgepickten, behaupteten Unregelmäßigkeiten
allenfalls seltene Einzelfälle (so sie denn stimmen sollten ... der
Beweis wird leider in keinem einzigen Fall angetreten) sind."
Hier bitte, der zweite :-) (Scan des BPP-Attestes gerne auf
Anfrage)
CEG:
"...ein vorzeitiges, unfreiwilliges Ausscheiden hat in der Regel immer
mit der Qualität der Prüfarbeit zu tun ... Warum sollte man darüber
nicht reden dürfen?"
Bitte gerne :-)
Lars
Böttger: Aufgabe des BDPh ist, Sammler darüber aufzuklären, wie man a)
erkennt, ob eine Marke echt ist, und b) erkennt, wann ein Prüfer gut
ist.
Mit dem Ersuchen darum.
Mit herzallerliebsten Grüßen
Briefmarken-Gratishilfe
/ ARGE Fälschungs- und Betrugsbekämpfung
- - - - - - - -
W Ü R
D I G U N
G E N
NEU:
Prüfen MIT (!) Haftung
Betrifft: "Freiwilllige" Beendigung des viele
Jahrzehnte in der Prüfordnung des VÖB enthaltenen totalen
Haftungsausschlusses.
Jänner 2011: Die
Briefmarken-Gratishilfe erhielt von einem VÖB-Prüfer folgende
Mitteilung.
1. Die von der
Briefmarken-Gratishilfe immer wieder kritisierte
Haftungsregelung in der Prüfordnung des VÖB sei geändert worden. Der
seit Jahrzehnten angeführte totale Haftungsausschluss für sämtliche
Prüfmitteilungen von
VÖB-Mitgliedernund (noch im Michel Österreich
Spezial 2011 abgedruckt) : „9. Die Prüfung erfolgt
nach bestem Wissen und nach dem Stand der jeweiligen Forschung,
jedoch ohne Haftung“,
ist
von folgender Haftungsregelung abgelöst worden:
„Die Prüfer haften als Sachverständige gemäß den
rechtlichen Vorschriften. Die Qualitätsangaben können sich naturgemäß
nur auf den Zustand am Tage der Ausstellung beziehen. Soweit sich aus
dem Prüfauftrag eine Haftung gegen Dritte ergibt, reichen die Ansprüche
des Dritten nicht weiter als die dem Auftraggeber selbst zustehenden
Ansprüche. Auch für ihn gelten die in der Prüfordnung des VÖB
festgelegten Haftungsbeschränkungen.“
2. Diese neue Haftungsregelung werde auch auf der Rückseite von
Attesten des VÖB angegeben. Weiterhin im Jahr 2010 erfolgte Angaben der
alten
Haftungsregelung auf VÖB-Attesten seien nur auf eine
irrtümliche
Verwendung alter Attestformulare zurückzuführen.
3. Mangels eigener offizieller Internetpräsenz des VÖB finden sich die
Prüfordnung und somit auch die neue Langform-Haftungsregelung
des VÖB auf der Unterseite „VÖB“ des Verbandes österreichischer
Philatelistenvereine.
Der
vermutlich überaus ,mutige" Schritt einer Änderung der viele
Jahrzehnte in der Prüfordnung angeführten Nullhaftung in eine "gängige"
Haftungsregelung für Prüfmitteilungen von VÖB-Mitgliedern sei
daher ausdrücklich als positive Entwicklung gewürdigt.
Herzliche
Gratulation
Briefmarken-Gratishilfe
/ ARGE Fälschungs- und Betrugsbekämpfung
Hintergründe:
Viele
Jahrzehnte war es
im VÖB möglich, dass VÖB-Mitglieder ohne große bis gar keine
Konsequenzen immer wieder entfalzte bis nachgummierte Marken als
postfrisch "prüften", jahrzehntelang z. B. Farben ohne
Farbketten oder
Gummierungsabarten ohne eigene Vergleichsstücke "prüften",
mit UV-Prüflampen von nur ein paar wenigen Watt "prüften",
oftmals
eigenmächtig unter Berufung auf ihre Verbandsmitgliedschaft Marken
außerhalb ihres Prüfgebietes "prüften", Prüfmitteilungen ohne Angabe
eines Prüfdatums ausstellten und das Ganze noch dazu mit der
"schwammigen" Klausel: "Nach
meinem Dafürhalten ist die
Marke ... echt" "prüften". Und für alle diese "Prüfungen"
wurde noch dazu in der Prüfordnung des VÖB festgehalten:
„9. Die Prüfung erfolgt
nach bestem Wissen und nach dem Stand der jeweiligen Forschung,
jedoch ohne Haftung.“
Das Vertrauen in die Qualität bzw. Richtigkeit von VÖB-Prüfmitteilungen
allgemein oder auch konkret in das eigener
Prüfmitteilungen dürfte
nichts das Beste gewesen sein. Mit dem Versuch eines totalen
Haftungsausschlusses könnte es aber möglicherweise auch von
aufrichtiger "Ehrlichkeit" getragen gewesen sein. Genaues ist da bis
heute nicht bekannt. Mit welchem Recht dann regelmäßig - noch dazu unrichtig -
anderen Prüfern schnell und meist "generell" vorgehalten wurde, diese
würden ja im Unterschied zu Verbandsprüfern ohne viel Wissen und ohne
jegliche Haftung prüfen und daher sei man bei Verbandsprüfern "besser"
aufgehoben, war allerdings ziemlich abstrus und mehr als
erklärungsbedürftig, andererseits aber auch wieder reichlich
belustigend.
Das aufmerksame Durchlesen von
Prüfordnungen, und zwar alleine hinsichtlich der genauen
Haftungsregelungen der Prüfer, war daher sehr informativ und hilfreich.
denn der VÖB, an dessen Spitze lange Zeit/bis heute Juristen
fungier(t)en, hatte wie gesagt viele Jahrzehnte hindurch in der
Prüfordnung (die man vor einer Prüfung anerkennen muss, ansonsten keine
Prüfung durchgeführt wird) für seine Vereinsprüfer neben
dem üblichen (und rechtlich auch zulässigen)
Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit auch einen
Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit und sogar auch einen
Haftungsausschluss für vorsätzliches Handeln festgelegt. Also
letztendlich für alle Vereinsprüfer einen totalen Freibrief für alle
Varianten von fehlerhaften bis absichtlich gänzlich
unrichtigen Attesten, quasi eine "NULLHAFTUNG" festgelegt. Diese
NULLHAFTUNG wurde auch auf VÖB-Attesten mit "Die Prüfung ... erfolgt ohne
Haftung." nochmals festgehalten. Besser: festzulegen
versucht. "Versucht" deswegen, da die
Schadenersatzpflicht für grobes Verschulden zwingendes und somit
unabdingbares Recht ist. Der Haftungsausschluss für grob fahrlässig
(oder gar vorsätzlich) verschuldete Schäden war - im Sinne von § 879
ABGB (Gesetzes- und Sittenwidrigkeit) - eben gar nicht möglich. D. h.,
die völlige Rechtlosstellung aller Prüfauftragsgeber in allen
Haftungsstreitfällen bei diesem Prüferverband (sogar bis hin
zum Fall einer vorsätzlich unrichtigen und dann u. U. auch
strafrechtlich relevanten Falschattestierung!) war rechtlich weder
zulässig noch rechtswirksam über die Prüfordnung vereinbar. (Die Folge
einer solchen Klausel in einer Prüfordnung ist gemäß § 6 (1) Z 9
Konsumentenschutzgesetz vielmehr die Nichtigkeit der gesamten Klausel,
wodurch der (rechtlich zulässige) Haftungsausschluss für leichte
Fahrlässigkeit dann auch verloren geht. Der "Griff" nach mehr
(als gesetzlich zulässig ist), führt so letztendlich zu einem
geringeren (bzw. gar keinem) Haftungsausschluss, der aber durchaus zum
Teil zulässig gewesen wäre.
Da das aber nicht jeder Sammler
wissen konnte und daher glauben konnte, dass jeglicher Haftungsanspruch
ausgeschlossen sei bzw. dass (s)ein Haftungsanspruch gar nicht geltend
gemacht werden kann (und daher auch gar keinen geltend
machte), entfalten solche - wenngleich
rechtlich unwirksamen - Formulierungen dennoch oft eine
faktische Wirkung. Noch 2011 konnte man in einem bekannten
Spezial-Briefmarkenkatalog für Österreich in der darin abgedruckten
Prüfordnung des VÖB lesen: "Die
Prüfung erfolgt ... ohne
Haftung".
Ebenso auf der Rückseite von - nach Mitteilung aber nur "irrtümlich"
verwendeten - Attesten. Aus welchen Gründen (Zufall, Gedankenlosigkeit,
trotz
der angegebenen "hohen" Kompetenz ein mangelndes Vertrauen der
Vereinsmitglieder in die eigene Kompetenz bei Prüfungen, bequemer
Freibrief für alle Haftungsfälle, Eigeninteressen vor Sammlerschutz,
scheinbare (Halb-)Amtlichkeit bei Nullhaftung für alle Vereinsprüfer
oder ...?) die Mitglieder eines Prüfervereines
(Unter ihnen wie gesagt auch mehrere Juristen bis in die
Führungspositionen hinein) sich
Jahrzehnte lang einen solchen totalen Haftungsausschluss zu
sichern versuch(t)en, ist schwer zu sagen. Die Sicherung des Vertrauens
in den Verein und dessen Mitglieder ("Bei unseren Prüfern sind Sie
sicher gut aufgehoben!"), die Vermittlung hoher qualitativer Standards
bei Prüfungen durch Verbandsprüfer oder eine breit wirkende Ruf
steigernde Aktion für alle Verbandsprüfer dürften da
nicht Mittelpunkt der Überlegungen (gewesen) sein.
Der vermutlich überaus ,mutige"
Schritt einer Änderung der viele Jahrzehnte in der Prüfordnung
angeführten Nullhaftung in eine "gängige" Haftungsregelung für
Prüfmitteilungen von VÖB-Mitgliedern sei daher als positive
Entwicklung ausdrücklich
gewürdigt.
_____________________________________
NEU:
Ausschluss aus dem VÖB bei mehrmaligen Fehlprüfungen endlich möglich
Betrifft: Der
nach den alten Statuten des VÖB gar nicht mögliche Ausschluss von
VÖB-Prüfern aus dem VÖB bei wiederholten Fehlprüfungen ist
nunmehr nach den neuen von MMag. Stastny entworfenen Statuten unter
bestimmten Umständen möglich.
In dem von MMag. Stastny für
den VÖB geschriebenen Entwurf einer neuen und zeitgemäßen Satzung des
VÖB war unter anderem folgende automatische Beendigung der
Mitgliedschaft vorgesehen:
" - bei offenkundigen
mehrmaligen Fehlprüfungen, die von sachkundigen Dritten festgestellt
werden."
Der Punkt fand in den
endgültigen Statuten des VÖB nur
abgeschwächt Aufnahme.
Möglicherweise hatte man in die beständige Richtigkeit der
Prüfmitteilungen der VÖB-Mitglicder kein wirkliches Vertrauen und
befürchtete, dass es durch diesen Punkt "zu oft" zu einer -
automatischen - Beendigung von Mitgliedschaften kommen könnte. Wie auch
immer, der
Punkt wurde "entschärft" durch folgende abgeschwächte
Formulierung:
" Durch Ausschluss auf
Beschluss des Vorstandes ... bei mehrmaligen offenkundigen
Fehlprüfungen"
Das ist noch immer besser als
die alte Regelung, die überhaupt keine Möglichkeit einer Beendigung
der Mitgliedschaft bei mehrmaligen Fehlprüfungen zuließ.
Allerdings kann bedauerlicherweise
nur eine "halbe" Würdigung ausgesprochen werden, denn die Abschwächung
der Entwurfsregelung bedeutet letztendlich, dass selbst ein permanent
Fehlprüfungen ablieferndes VÖB-Mitglied problemlos solange weiterhin
seine VÖB-Mitgliedschaft behält, wie der Vorstand das eben
so haben will. Die objektive Regelung wurde in eine subjektive und
relativ leicht verschiedensten Opportunitäten bis Willkürlichkeiten
zugänglichen Regelung umgewandelt. Das bezeugt nicht unbedingt ein
großes Vertrauen in eine beständige Richtigkeit von Prüfmitteilungen
der VÖB-Prüfer durch die VÖB-Prüfer, die diese Abschwächung ja selbst
beschließen mussten. Möglicherweise eher die Sorge, dass eine Automatik
bei
den Mitgliedern des VÖB unter Umständen zu schnell oder zu oft zum
Tragen kommen könnte.
So wäre das BPP- und VÖB-Mitglied, das in größerer Anzahl gefälschte
Abklatsche als echte Abklatsche attestierte (siehe dazu unter Warnung1
und Warnung3), nach der Entwurfsformulierung schon längst ein
Exmitglied
des VÖB. Nach der abgeschwächten Formulierung hingegen ist und bleibt
es ganz
locker weiterhin ein Mitglied des VÖB. Insbesondere dann, wenn es
selbst in die Statuten
die Abschwächung (zusätzlichen Voraussetzung eines
Vorstandsbeschlusses) veranlasste und / oder selbst ein
Vorstamdsmitglied ist und für diesen Fall keine Ersatzbesetzung in den
Statuten vorgesehen ist. Daher kann nur eine halbe Würdigung
ausgesprochen werden.
Dennoch
herzliche Gratulation
Briefmarken-Gratishilfe
/ ARGE Fälschungs- und Betrugsbekämpfung
_____________________________________
Neu: VÖB-Beratungsstand auf der
Numiphil 2011 in Wien
Betrifft: Beratungsstände
von VÖB-Prüfern auf Briefmarkenmessen in Österreich
Die Absenz von Beratungsständen
mit Briefmarkenprüfern auf Briefmarkenmessen wurde
lange von vielen Philatelisten bedauert. Nicht einmal auf
der großen Briefmarkenmesse Numiphil in Wien gab es solche
Stände. Es gab nur einige private Verkaufsstände von VÖB-Prüfern. Die
Briefmarken-Gratishilfe durchbrach dieses
Defizit, indem sie auf der Numiphil 2010
auf bezahlten Tischen an beiden Messetagen einen permanent
besetzten Beratungsstand mit einer jederzeitigen
Ansprechbarkeit eines Briefmarkenprüfers
einrichtete. Als zusätzliches Angebot auf diesem Beratungsstand gab es
viele Beispiele von Reparaturen bis Fälschungen, Beispiele von
Prüfer-Farbketten
verschiedenster Marken (insbesondere solcher Marken(farben), bei denen sich
Philatelisten bei der
Farbbestimmung oft schwer tun), laufende Computerdemonstrationen von
echten und gefälschten Briefmarken samt Vorführung der
Erkennungsmethoden bei Fälschungen und verschiedenste Printmaterialien
über die umfangreichen
und kostenlosen Hilfsangebote der Briefmarken-Gratishilfe wie
Gratis-Seminare zur Fälschungserkennung, kostenlose Überprüfungen von
Marken oder die tägliche telefonische Erreichbarkeit der
Briefmarken-Gratishilfe bis 24 Uhr.
Mit großer Freude kann nunmehr
mitgeteilt werden, dass nach dem Beratungsstand der
Briefmarken-Gratishilfe mit
einem Briefmarkenprüfer auf der Numiphil
2010 der
VÖB auf der Numiphil 2011 einen Beratungstisch mit einem
Briefmarkenprüfer bereitstellte. Positiv kann auch angemerkt
werden, dass die Veranstaltungsleitung
(nach
dem
noch voll zu bezahlenden Beratungsstand der Briefmarken-Gratishilfe auf
der Numiphil 2010) dem VÖB den Tisch kostenlos
zur Verfügung stellte. Gerüchte,
dass der Beratungstisch des VÖB als Reaktion auf den Beratungstisch der
Briefmarken-Gratishilfe auf der Numiphil 2010 eingerichtet wurde und
als Argument herangezogen worden wäre, die Briefmarken-Gratishilfe auf
der Numiphil 2011 mangels weiteren Bedarf an
Beratungstischen nicht
einmal mit einen bezahlten Beratungstisch zuzulassen, können nicht
bestätigt werden, da die Briefmarken-Gratishilfe aufgrund ihrer
Auslastung gar nicht den Wunsch nach einem Tisch auf der Numiphil 2011
geäußert hatte.
Am
VÖB-Beratungstisch der Numiphil 2011 stand am ersten Tag fast immer ein
Briefmarkenprüfer zur Verfügung. Gegen Ende des ersten Tages und den
ganzen zweiten Tag blieb der Tisch dann jedoch aus unbekannten
Gründen unbesetzt.
Wer dieses
- von
Außeneinflüssen selbstverständlich völlig unabhängig entstandene - neue
Angebot
des VÖB nicht zu glauben vermag, ein Link zu Bildern des Standes findet
sich am Ende des Absatzes. Hinweis: Auf den Bildern ist auch zu sehen,
wie die völlig unvorhersehbare Folge einer gewöhnlichen
Kausalitätskette ("Wenn niemand sich zuständig fühlt, niemand
voraus denkt, niemand unbezahlte Tätigkeiten auf sich nimmt und daher
niemand eine Standbeschriftung vorbereitet, dann ist auch
komischerweise auf der Numiphil 2011 keine Standbeschriftung
vorhanden.") von einem VÖB-Mitglied beeindruckend locker und mit
qualitativ hoher
Improvisationskunst gekonnt behoben wurde. Auch hier zeigen sich wieder
einmal die unüberbrückbaren Welten, die zwischen einem
Hobbyprüferei-Stand
und einem professionellen Prüferverband-Stand
liegen. Die Briefmarken-Gratishilfe
hält ausdrücklich fest: Die Fotos
sind eine reine Dokumentation des VÖB-Tisches auf der Numiphil 2011.
Der Beratungstisch des VÖB auf der Numiphil 2011 wurde gegen Ende des
ersten Veranstaltungstages so fotografiert, wie er vorgefunden
wurde. Der Text mit der Hervorhebung
zweier Worte (Falsch,
Prüfer)
wurde von einem VÖB-Prüfer produziert. Die
Briefmarken-Gratishilfe distanziert sich ausdrücklich hinsichtlich der
Hervorhebung der beiden Worte "Falsch"
und "Prüfer" von
jeglichen negativen Interpretationen und macht sich auch solche nicht
zu
eigen. Die Würdigung
wird trotzdem voll aufrechterhalten, da in diesem Fall die Absicht
alleine schon zählt. Und aus welchem Grund auch immer der VÖB diesen
Tisch einrichtete, das Ergebnis zählt.
Bilder
vom Beratungsstand des VÖB auf der
Numiphil 2011 gegen Ende des ersten
Tages ==>> hier
Herzliche
Gratulation
Briefmarken-Gratishilfe
/ ARGE Fälschungs- und Betrugsbekämpfung
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NEU: Prüfer-Beratungsstand zugleich
Prüfer-Verkaufsstand
Betrifft: . Großtauschtag des BSV Weltpost für
Briefmarken usw. am 11.12.2011 in Linz - Neues Rathaus
Für
diesen Großtauschtag wurde vom Veranstalter BSV Weltpost in
verschiedenen Medien angekündigt: "Briefmarkenprüfer Dr. Werner
Glavanovitz ist bei uns zu Gast und beantwortet gerne Ihre Fragen." So
beispielsweise auf der Internetseite des VÖPH (Verband Österreichischer
Philatelistenvereine) unter "Termine" (http://voeph.at/index.php?id=8)
oder in der Zeitschrift "Die Briefmarke" v. 12.11, "Veranstaltungen",
Seite
62. Der Beratungsstand, an dem Dr. Glavanovitz wie angekündigt während
der gesamten Veranstaltung für Fragen zur Verfügung stand, war deutlich
durch mehrere an der Wand befestigte und von Weitem sichtbare
Vordrucke, die auf den "Briefmarkenprüfer" Dr. Glavanovitz hinwiesen,
kenntlich gemacht. So weit, so gut.
Leider
wurde der Beratungsstand
durch den VÖB- und BPP-Briefmarkenprüfer zugleich auch als
Verkaufsstand verwendet, denn die "Beratungstische" waren in
mehreren Reihen mit Schachteln angefüllt, in denen diverses
philatelistisches Material vom "Briefmarkenprüfer" Dr. Glavanovitz zum
Verkauf angeboten wurde. Ob die Wandbeschriftungen mit
"Briefmarkenprüfer" im Verbund mit den angebotenen Waren mehr für die
Beratungsmöglichkeit bei einem VÖB- und BPP-Briefmarkenprüfer oder
mehr für die auf "Nummer sicher" gehende
Einkaufsmöglichkeit
von philatelistischem Material bei einem
Briefmarkenprüfer vorgesehen war, konnte nicht abschließend
beurteilt werden, erweckte aber wegen der Vermischung dieser beiden
Aktivitäten einige Irritationen.
Positiv ist zu
vermerken, dass während der gesamten Veranstaltung kein
Verkauf von Marken mit manuell hergestellten "neuen" =
gefälschten Abklatschen (siehe dazu schon bei
Warnung1) - weder ohne
noch mit
unrichtig die Echtheit manuell hergestellter Abklatsche
bestätigenden Verbandsattesten des VÖB- und BPP-Prüfers Dr. Werner
Glavanovitz - festgestellt werden konnte.
Mit
Interesse den weiteren Entwicklungen und Geschehnissen im Beratungs-
und/oder Verkaufsbereich entgegen sehend.
Briefmarken-Gratishilfe
/ ARGE Fälschungs- und Betrugsbekämpfung
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Rätselhafter
Kurzbefund (KB) aus der Welt eines professionellen Prüferverbandes?
A.
Der Kurzbefund => hier
B.
Anmerkungen
Die
Marke des Kurzbefundes (ANK-Nr 1078 = MiNr 1061) hat in der
postfrischen Erhaltung einen Michelkatalogwert von 0,40 Euro. Aufgrund
der starken Dezentrierung nach rechts bzw. der Versetzung der Zähnung
(und nicht des Druckes) nach links ist noch dazu ein Abschlag
denkbar. Der Handelswert beträgt
ein paar Cent. Die
Marke wurde MIT diesem Kurzbefund mit einem Verkaufspreis von
50,- Euro angeboten.
Die Marke hat keinen
Aufdruck, daher auch keinen nach links verschobenen.
Laut dem Kurzbefund
erfolgte die Prüfung nach der Prüfordnung des BPP.
Rätseltum 1: Was
macht diese Marke
kurzbefundwürdig?
Rätseltum 2: Welcher
Aufdruck?
Rätseltum 3: ist nach linke verschoben ! ?
Rätseltum 4: Ist
gemeint, das Marken(Druck)bild ist - nach rechts - verschoben?
Rätseltum 5: Ist
gemeint, die Zähnung ist - nach links - verschoben?
Rätseltum 6: Was will der BPP-Prüfer mit diesem Kurzbefund sagen?
C. Rätselhaft
im Lichte der Verhaltensgrundsätze,
der
Prüfstandards und der Prüfordnung des
BPP? (Stand 3.3.2012)
1.
Der Prüfer führt seine Tätigkeit gewissenhaft aus.
4. Der Prüfer hat die vom BPP
aufgestellten Prüfstandards und Richtlinien zur Erstellung von Befunden
und Attesten zu beachten und einzuhalten.
Grundlage
einer Prüfung: Die Feststellungen eines Prüfers zu einem
philatelistischen Prüfgegenstand können in der Regel nicht mit
absoluter Sicherheit, sondern nur mit hoher Wahrscheinlichkeit
erfolgen.
... Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Prüfung
vorhandenen Wissens und der vorhandenen Vergleichssammlung
3.1. Aufgabe des Prüfers ist
die Erstellung eines Gutachtens durch Signierung, Kurzbefund, Befund
oder Attest. Ergebnis der Begutachtung kann auch die Feststellung des
Prüfers sein, dass ein Prüfurteil für den Prüfgegenstand im Ganzen oder
in Teilen nicht mit hinreichender Sicherheit abgegeben werden kann. Das
Gutachten ist unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu
erstellen.
3.4.Der Prüfer erstellt sein
Gutachten persönlich. Soweit es notwendig und zweckmäßig ist und die
Eigenverantwortung des Prüfers erhalten bleibt, kann sich der Prüfer
bei der Prüfung der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen.
9.1. Der Prüfer haftet nach
Maßgabe dieser Prüfordnung und der gesetzlichen Bestimmungen für eine
zum Zeitpunkt der Prüfung fachgerechte, dem Stand der philatelistischen
Kenntnisse und Erfahrungen entsprechende Prüfung.
6.6.
Geringwertige Prüfstücke erhalten in der Regel kein Prüfzeichen. Ein
Prüfzeichen wird keinesfalls angebracht, wenn das geringwertige
Prüfstück mit höherwertigen Marken verwechselt werden kann. Solche
Prüfstücke können durch Typen-Stempel ohne namentliches Signum des
Prüfers klassifiziert werden
5.2. Attest und Befund enthalten
eine Bestätigung der Echtheit sowie die erforderliche Beschreibung des
Prüfgegenstandes und seiner Erhaltung/Qualität. Ein Befund wird in der
Regel ab einem MICHEL-Katalogwert von 250,00 Euro und ein Attest ab
einem MICHEL-Katalogwert von 500,00 Euro ausgestellt.
5.3. Der Kurzbefund stellt
entsprechend Ziffer 5.2. in standardisierter Form den Prüfgegenstand
dar. Er wird in der Regel ab einem MICHEL-Katalogwert von 150,00 Euro
ausgestellt
10.1.
Der Prüfer berechnet für seine Tätigkeit, auch Neu- oder Nachprüfung,
eine Vergütung.
10.2.
Die Vergütung beträgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, bis zu 4%
vom jeweiligen MICHEL-Katalogwert oder, wenn ein solcher nicht
feststellbar ist, bis zu 10 % vom Handelswert, den der Prüfer nach
billigem Ermessen schätzen darf. In einem solchen Fall können die
Parteien die Prüfvergütung auch auf Grundlage einer individuellen
Absprache vor Abschluss der Prüftätigkeit einvernehmlich festlegen. In
der Regel beträgt die Mindestvergütung für jede Prüfsendung € 25,00.
Die Mindestvergütung für jede einzelne vorgelegte Marke beträgt € 3,00,
für jedes Briefstück oder Ganzstück € 5,00, auch wenn keine Signatur
angebracht wird.
Bei Briefstücken oder Ganzstücken mit mehr als drei verschiedenen
Marken kann für die Typisierung eine zusätzliche Vergütung von € 1,00
pro Marke berechnet werden.
10.5. Die zusätzliche Vergütung
für die Ausstellung eines Attestes beträgt € 20,00, für einen Befund €
10,00, für einen Kurzbefund im Großformat € 8,00 und für einen
Kurzbefund im Kleinformat € 5,00.
D. Rätselhaft
im Lichte von Aussagen
von BPP-Präsident Chrisian E. Geigle (CEG)?
CEG:
"Mann,
Mann, wie sich Klein Lieschen teilweise das Prüfwesen in der Philatelie
vorstellt..." und "Der
BPP nimmt für sich in Anspruch, für alle Beteiligten (auf Prüfer und
Einliefererseite) ein ausgereiftes Regelwerk bereitzuhalten, nach dem
Prüfungen im allgemeinen standardisiert ablaufen und beiden Seiten
größtmögliche Sicherheit bieten. Meines Wissens gibt es das kein
zweites Mal in der philatelistischen Welt."
CEG:
"Für
mich liegen zwischen Ihrer Hobbyprüferei und einem professionellen
Verband wie dem BPP unüberbrückbare Welten. Wir reden und
schreiben über völlig verschiedene Dinge".
CEG:
Außerdem
gibt es m. E. ....allenfalls zu erklären und zu verdeutlichen. Das
versuche ich in diesem Forum seit geraumer Zeit, denn der Wissensstand
über das Prüfwesen im allgemeinen und den BPP im besonderen ist
teilweise erschreckend niedrig, oft auch erschreckend falsch."
E.
Rätselhaft im Lichte der
Selbstdarstellung
des BPP und seiner Mitglieder in Inseraten?
„Der BPP – Ihr
starker Partner Vertrauen
durch Expertenwissen ...
Die
Mitglieder des BPP sind ausgewiesene
Experten auf ihren
jeweiligen Prüfgebieten. Sie
haben sich jahrelang auf ihre
Prüftätigkeit ... vorbereitet . ...Ein mehrstufiges
Zulassungsverfahren vor
der
Aufnahme in den BPP ... gewährleistet
die herausragende fachliche Kompetenz der
Mitglieder. Zur
Qualitätssicherung sorgt der BPP für ständige Fortbildung und
fachliche Unterstützung und damit für eine Prüfung auf dem aktuellen
Stand der
philatelistischen Forschung, die seit Jahrzehnten Maßstäbe setzt. ...
sollte jeder Sammler ... sich nicht scheuen, die
Dienste der Prüfer in Anspruch zu nehmen, wenn er bei einer geplanten
oder
bereits durchgeführten Neuerwerbung auf „Nummer sicher“ gehen will.“
Alles
in Allem unterscheiden sich die Mitglieder des BPP und
ihre Befunde und Atteste „auch deutlich von den „Expertisen“,
„Fotoexpertisen“,
„Fotozertifikaten“ oder ähnlich bezeichneten Produkten selbsternannter
„Experten“ oder auch dubioser Anbieter.
Der
Sammler, der
für sein Geld auch gute Briefmarken erwerben möchte, tut gut daran, vor
dem Kauf
das Urteil eines BPP-Prüfers einzuholen. Ein vermeintlicher
Schnäppchenanbieter
kann eine Marke noch so sehr für echt halten – wenn sie bei der Prüfung
„durchfällt“, ist der billigste Preis zu hoch!“
BBP
e.V. Geschäftsstelle – Dr.
Helmut Oechsner"
Briefmarken-Gratishilfe
/ ARGE Fälschungs- und Betrugsbekämpfung
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