1. Die von der Briefmarken-Gratishilfe immer wieder kritisierte Haftungsregelung in der Prüfordnung des VÖB sei geändert worden. Der seit Jahrzehnten angeführte totale Haftungsausschluss für sämtliche Prüfmitteilungen von VÖB-Mitgliedernund (noch im Michel Österreich Spezial 2011 abgedruckt) :  9. Die Prüfung erfolgt nach bestem Wissen und nach dem Stand der jeweiligen Forschung, jedoch ohne Haftung“,  ist von folgender Haftungsregelung abgelöst worden:

„Die Prüfer haften als Sachverständige gemäß den rechtlichen Vorschriften. Die Qualitätsangaben können sich naturgemäß nur auf den Zustand am Tage der Ausstellung beziehen. Soweit sich aus dem Prüfauftrag eine Haftung gegen Dritte ergibt, reichen die Ansprüche des Dritten nicht weiter als die dem Auftraggeber selbst zustehenden Ansprüche. Auch für ihn gelten die in der Prüfordnung des VÖB festgelegten Haftungsbeschränkungen.“

2. Diese neue Haftungsregelung werde auch auf der Rückseite von Attesten des VÖB angegeben. Weiterhin
im Jahr 2010 erfolgte Angaben der alten Haftungsregelung auf VÖB-Attesten seien nur auf eine irrtümliche Verwendung alter Attestformulare zurückzuführen.

3. Mangels eigener offizieller Internetpräsenz des VÖB finden sich die Prüfordnung und somit auch die neue  Langform-Haftungsregelung des VÖB auf der Unterseite „VÖB“ des Verbandes österreichischer Philatelistenvereine.