_______________________________________
Über
uns / FAQ
Grundsätzliches über
die Briefmarken-Gratishilfe
Die
Briefmarken-Gratishilfe ist eine keinerlei
Gewinnabsichten verfolgende, unabhängige und so frei von
Fremdinteressen
uneigennützige Hilfsstelle, in deren Rahmen sämtliche Tätigkeiten
unentgeltlich
erbracht werden, wodurch größtmögliche Objektivität gewährleistet ist
und im
Sinne eines allgemeinen Gemeinnutzens bei den verschiedenen Hilfen wie
z. B. Beratung, Prüfung, Schätzung oder bei Fälschungs- und
Betrugsbekämpfung
die Interessen der Philatelie und die von Hilfe Suchenden an
erster Stelle
stehen.
Bitte beachten Sie:
Da alle Tätigkeiten im Rahmen der Briefmarken-Gratishilfe
ohne Gewinnabsicht unentgeltlich erbracht werden, können sie
klarerweise von
Umfang und Menge her nicht grenzenlos erfolgen. Überdies
können Tätigkeiten, die sehr spezialisierte Kenntnisse
erfordern,
naturgemäß nur bei Vorhandensein derselben erfolgen. So ist z. B. eine
Attestierung nur für Marken aus den angebotenen Prüfgebieten
möglich. Jede
Gratishilfe
kann daher nur nach Zustimmung auf eine
Anfrage und auch dann nur im Rahmen der gegebenen
Möglichkeiten
erfolgen. Insbesondere haben Hilfen für Betrugsopfer stets Vorrang vor
anderen
Aktivitäten. Es besteht deshalb zu keiner Zeit ein Anspruch auf eine
(bestimmte
Form einer) Gratishilfe.
Die Briefmarken-Gratishilfe - Ihr starker Partner Die Leistungen der Briefmarken-Gratishilfe Über die Briefmarken-Gratishilfe steht allen Interessenten kostenlos ein in über viele Jahrzehnte angesammeltes
sachverständiges Expertenwissen zur Verfügung. Es hat seine allgemeine Grundlage in -
auch
mit Auszeichnung - absolvierten akademischen Abschlüssen in den
Studienfächern Rechtswissenschaften (Jus), Politikwissenschaften und
Computerwissenschaften samt jeweiliger Praxis bis in internationale Führungspositionen und basiert speziell auf Jahrzehnten des versierten bis intensiv forschenden Sammelns von
Briefmarken, des laufenden Bewegens auf nationalen und internationalen
Messen und Auktionen sowie in der beständigen Mitarbeit bei
einschlägigen Briefmarkenkatalogen. Dieses sachverständige Expertenwissen kann täglich telefonisch ab ca 10:00 bis 24.00 Uhr oder per Mail und auf vielen Briefmarken-Messen in
Österreich und Deutschland auf Abruf direkt vor Ort in Anspruch genommen werden. Beispielsweise zu Fragen oder Problemen mit Marken
(Echtheit, Fälschungserkennung, Qualität, Wert usw.), Attesten (Echtheit, Bedeutung, Richtigkeit usw.)
oder Sammlungen (Bewertung, Weiterführung bis Verwertung). Die Briefmarken-Gratishilfe hilft somit sowohl im Vorfeld
als auch bei erst später erkannten oder sonst wie auftretenden Problemen im Zusammenhang mit Briefmarken. Die kostenlosen Markenprüfungen (Siehe unter Gratisprüfung
) basieren
auf mehrfach wissenschaftlichen Ausbildungen mit aus
dem Durchschnitt herausragender fachlicher Kompetenz eines
Expertenwissens in
den einzelnen Prüfgebieten und / oder auf einer über Jahrzehnte
erfolgenden intensiven Sammel- und Forschungstätigkeit mit Marken aus
den jeweiligen Prüfgebieten. Die Prüfungen werden unter Verwendung
einschlägiger technischer
Hilfsmitteln (Z. B. u. a. UV-Prüflampe der 2000,- Euro Klasse), breiter
Prüfersammlungen
mit einer Vielzahl an originalen und gefälschten Vergleichsstücken oder umfangreicher
Farbketten durchgeführt. Die Vernetzung von Wissensbereiche ermöglicht die Nutzung von
ansonst nur schwer zugänglichen Synergieeffekten, wodurch
"fälschungsverdächtige" Prüfobjekte oft schon bei der Vorlage
festgemacht werden können.
Im
Gegensatz zur langjährigen
Praxis anderer Prüfer(vereine) werden bei der Briefmarken-Gratishilfe
Prüfstücke GENERELL nicht mehr signiert (eine Signierung erfolgt NUR
mehr auf ausdrücklichem
Wunsch des Prüfwerbers), sondern es werden für ALLE Prüfobjekte
Prüfmitteilungen ausgestellt. Wobei auch ALLE Prüfmitteilungen (d. h..
Nicht nur - wie bei den meisten Prüfervereinen üblich - Atteste und
Befunde, sondern neben den Attesten und Befunden AUCH ALLE
Kurzbefunde) mit denselben hohen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet sind. Mit den
generellen bzw. durchgehenden Fälschungssicherheitsmaßnahmen setzt die Briefmarken-Gratishilfe auch hier neue Standards - im Verbund mit wesentlich strengeren
Verhaltensregeln
und nach Möglichkeit wesentlich ausführlicheren Attesttexten. (Mit
bis zu 4-Seiten-Beilagen zur Thematik der jeweiligen Prüfobjekte bei höherwertigen Marken, oft auch mit Vergrößerungen wesentlicher Markenmerkmale, von
einem bekannten
Auktionator als Quantensprung in der Attestausstellungstechnik
bezeichnet). Es ist zu hoffen, dass sich in absehbarer Zeit alle Prüfervereine
diesen neuen Standrds zum Schutz der Sammler anschließen werden.
Die
(Kurz-)Befunde
bzw. Atteste der Briefmarken-Gratishilfe unterscheiden sich
dadurch
deutlich von anderen direkt oder indirekt "selbsternannten" Prüfern
oder auch dubioser Anbieter. Bekannte Gegenargumente anderer gegen
Entgelt prüfender Prüfer, bei einer solchen Ausführlichkeit von
Attesten könne man - verdienstschmälernd - pro Stunde viel
weniger Atteste als bisher erstellen, werden daran nichts ändern.
Als Grundlage für alle Prüfungen dient eine neue Prüfordnung,
die auf den früher erworbenen Erfahrungen bei der Verfassung von
Prüfordnungen für Prüfervereine aufbaut. Jeder Prüfwerber
sollte die Prüfordnungen im eigenen Interesse aufmerksam studieren,
insbesondere hinsichtlich Fälschungssicherheit, Haftung, Prüfkosten
usw.,
bevor er die Dienste eines Prüfers in Anspruch nimmt, um bei einem
erfolgten oder einem beabsichtigten Erwerb von Marken auf "Nummer
sicher" zu gehen. Auch vor einem Prüfungsauftrag gestellte Fragen an
Prüfer(verbände) nach der Anzahl von bisherigen Fehlattesten von
(Verbands-)Prüfern und wie die Frage, wie die Haftung nach solchen
Fehlprüfungen geregelt wurde, können sehr aufschlussreich sein.
Wie ist
die
Briefmarken-Gratishilfe entstanden?
Viele
Jahre hindurch hinterließen über Internet erfolgte Verkäufe
von Fälschungen teurer Briefmarken europaweit
unzählige geschädigte Briefmarkensammler mit Schadensbeträgen bis in
den 5-stelligen Euro-Bereich hinein. Nicht wenige so betroffenen Käufer
beendeten daraufhin ihre Sammeltätigkeit und trennten sich von ihren
Briefmarken.
Einige
geschädigte Sammler wandten sich an Rechtsanwälte. Auf Grund
der auch für Juristen kaum durchschaubaren Spezifika der Philatelie,
noch dazu im
Verbund mit modernen Vertriebswegen über Internet-Auktionsplattformen,
trat man von Rechtsanwaltsseite an MMag. Peter Stastny heran, da er als
Jurist, Informatiker
und
Sachverständiger für Philatelie und Auktionswesen Sachkunde in allen
drei der miteinander verknüpften Bereiche des komplexen
Sachverhalte hatte und diese zum
Vorteil der geschädigten Käufer synergetisch einsetzen konnte.
In einem
seit Herbst 2006 bis 2010 sich hinziehenden Strafverfahren gegen einen
Verkäufer (Verdacht auf schweren
gewerbsmäßigen Betrug) konnte MMag. Peter
Stastny Anfang 2010 Rückzahlungen von in Summe über 70.000,- Euro
an die von ihm im Prozess vertretenen geschädigten Briefmarkensammler
erreichen. Weitere Zahlungen an andere geschädigte Personen
wie z. B. Prüfer und Sachverständige rundeten den Erfolg ab.
Dies war
ein idealer Zeitpunkt, die
bis dahin mehr zufällig punktuell gesetzten Hilfen für
geschädigte Käufer von Briefmarken über
die Internetplattform www.briefmarken-gratishilfe.at im Interesse der
Philatelie allgemein
zugänglich auf eine breite Basis zu stellen.
Allerdings in geänderter Form. Bei gleich bleibender Basishilfe für Rat
Suchende gibt es für geschädigten
Käufer zwar keine Verfahrensvertretungen mehr, dafür wurde aber im Sinne einer Fortführung
der
Bekämpfung von Betrug mit Fälschungen und zur Sicherheit der Sammler eine
Gratisprüfung von Briefmarken
in bestimmten Prüfbereichen (Siehe Prüfgebiete) oder auch eine
Durchsicht von gesamten Sammlungen (Sammlungs-Check) auf Fälschungen sowie Zustand (Qualität) und
Wertigkeit eingeführt.
Die
Bekämpfung von (Verkäufen von) Briefmarkenfälschungen wird so
konsequent fortgesetzt. Der alten - in kleinen Kreisen der Philatelie
erhobenen, aber wenig Anklang gefundenen - Forderung, zum "Schutz der
eigenen Geschäfte"
Stillschweigen über (Betrügereien mit) Fälschungen zu bewahren,
Geschädigten nicht zu
helfen und statt dessen sogar gegen Helfer von Geschädigten ausgrenzend
vorzugehen (mit solchen Helfenden sei generell nichts mehr zu reden, wer
es dennoch tue, mit dem werde man dann auch keine Geschäfte mehr
machen), wird
weiterhin nicht nachgekommen. Im Gegenteil, mit den Steinen, die einem gerne in den Weg gelegt werden, werden die Tätigkeiten beständig ausgebaut und die damit verbundenen Investitionen ausgeweitet.
Die
Briefmarken-Gratishilfe dient uneigennützig den allgemeinen Interessen
der Philatelie. Sie verfolgt keine Gewinnabsichten. Sämtliche
Tätigkeiten im Rahmen der
Briefmarken-Gratishilfe werden unentgeltlich erbracht. ==>
Seitenanfang
Weshalb sind die Hilfen bei der
Briefmarken-Gratishilfe gratis?
Nun, warum nicht? Wo doch viele
Menschen umgekehrt fragen, weshalb heutzutage unbedingt Alles und Jedes
etwas kosten muss. :-). Genauso könnte man jeden Spender fragen,
weshalb er spendet? Auch IDEELLE/GEMEINNÜTZIGE bzw. grundsätzlich nicht auf Gewinn ausgerichtete Vereine SOLL(T)EN
ja NICHT entgegen den eigenen Statuten wirtschaftliche Zwecke (der
Mitglieder wie z. B. deren Einkommensvermehrung) verfolgen. (Vergleich
§ 43 BGB: "Einem Verein, dessen Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht, kann die
Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er einen anderen als den in der Satzung
bestimmten Zweck verfolgt.").
Auch nach österreichischem Recht darf ein solcher Verein nicht zum
"formalen" Deckmantel für die (Einkommensvermehrung durch)
Erwerbstätigkeit seiner Mitglieder werden. Überschreitet ein Verein
seinen statutenmäßigen Wirkungskreis (oder entspricht überhaupt nicht
mehr den Bestimmungen seines rechtlichen Bestandes oder verstößt gar
gegen Strafgesetze), kann er mit Bescheid aufgelöst werden.
Oder
so: Sammeln ist ein kultureller Akt, der Einzelnen und auch der
Allgemeinheit auf verschiedenste Art und Weise viel Freude bringt. Die
Philatelie ist dabei ein besonders schöner (Sammel- und
Forschungs-)Bereich, der (hobbymäßig bis wissenschaftlich) Geschichte,
Politik, Kunst, Technik, Farbenlehre und viele weitere Gebiete auf
interessante Weise miteinander verbindet. Dieser Sammelbereich ist aber
auch gefährdet, nicht zuletzt von Menschen, die sich in der Philatelie
hauptsächlich aus Gründen der Geldgier herumtreiben und die auch vor
kriminellen Akten nicht zurückscheuen. Wobei die verwendete Klinge vom
Betrug bei passenden Gelegenheiten über systematisch versuchten
"Rufmord" bis zum punktuell von honoriger Persönlichkeit gefälschten Beweismittel reicht. Es
ist leicht, regelmäßig zu jeder Zeit an allen Orten vollmundig für die
Interessen der Philatelie einzutreten - solange dies weder eigene Zeit
noch eigenes Geld kostet.
Genauso leicht ist es, mittels der
Förderung des Prüfwesens Fälschungen aufklären zu wollen, wenn sich
das meist primär auf Bereiche mit eigenem Vorteil beschränkt. Z.
B. auf Briefmarkenmessen kein Stand mit kostenloser Beratung zur
Aufklärung über Fälschungen eingerichtet wird, sich aber dort
regelmäßig Verkaufsstände von Vereinsprüfern finden. Genau
so
leicht wäre es, dies alles zu kritisieren und es ansonst ebenso zu
halten. Die Briefmarken-Gratishilfe HÄLT ES NICHT SO und
investiert daher sowohl Zeit als auch Geld, sei es in Form von
Gratishilfen, Gratisprüfungen oder dem kontinuierlich ausgebauten
Angebot auf österreichischen und deutschen Briefmarkenmessen, während
der gesamten Messezeit vor Ort telefonisch erreichbar und bei
philatelistischen Fragen unverzüglich hinzuziehbar zu sein. Ausbauend in
diesem Sinne wurde zuletzt im Dezember 2010 auf der größten
österreichischen Briefmarkenmesse Numiphil in Wien auf eigene
Kosten ein bezahlter Stand der Briefmarken-Gratishilfe eingerichtet. Nicht zuletzt, um
so das (trotz Vereinszwecken eines Prüferbandes wie z. B. Aufklärung von Fälschungen und Verfälschungen usw.) kontinuierlich existierende Defizit eines spezifisch dafür eingerichteten Informationsstand auf dieser Messe in Wien zu beseitigen.
==>
Seitenanfang
Welche Hilfen bietet
die Briefmarken-Gratishilfe an?
Die
Briefmarken-Gratishilfe bietet Hilfe folgenden Bereichen an
Hilfe
und Unterstützung von Betrugsopfern mit Briefmarken, Feststellung vonFälschungen Allgemeine Hilfe bei
generellen Fragen
oder Problemen zu bzw. mit Briefmarken(sammlungen) oder Fehlattesten Gratisprüfung
von
einzelnen Briefmarken aus den Prüfgebieten im Rahmen der
Briefmarken-Gratishilfe Gratis Durchsicht (Gratis-Check) von
Sammlungen auf allgemeinen Zustand (Qualität) und "Wert" Gratis Schätzung von Sammlungen mit Darlegung der Weiterführungs- oder Verwertungsmöglichkeiten Gratis-Workshops und Seminare für Sammler zu verschiedenen Themen Abruf-Service auf einigen österreichischen und deutschen Briefmarkenmessen Bereitschaftsdienst oder Informationsständ auf Messen in Österreich und Deutschland Heranführung an das Prüfwesen mit Gartis-Seminaren Warnungen vor Fälschungen und Fehlattesten
==>
Seitenanfang
Womit
kann man sich z. B. an die
Briefmarken-Gratishilfe wenden?
Wenn
Sie vermuten, Sie wurden möglicherweise bei einem
Briefmarkenkauf betrogen.
Wenn sie befürchten, dass eine angeblich postfrische
Marke
z. B. entfalzt, nachgummiert, nachgezähnt, repariert,
manipuliert oder
sonst wie "behandelt" bzw. verfälscht ist. Oder
wenn sie meinen, Aufdruck, Zähnung oder die ganze Marke
(samt Attest) ist gefälscht.
Wenn Sie andere
Probleme
bei
einem Briefmarkenkauf haben. Bei einem Kauf auf einer Auktion, von
Privat oder in einem Internetshop. Wenn es
Unklarheiten bei Markenbeschreibung,
Attesten, Verkäuferstatus, Gewährleistung,
Garantie, Schadenersatz,
Reklamation oder Rückabwicklung gibt. Wenn z. B. Reklamationen vom
Verkäufer schlichtweg
negiert oder sogar ignoriert werden und Sie wissen wollen,
welche Möglichkeiten und
Aussichten es in solchen Fällen gibt.
Wenn
Sie allgemeine
Fragen zu Briefmarken haben.
Z. B. Fragen bezüglich Sammeln, Sammelgebieten
und
Sammlungsaufbau. Fragen zur Bedeutung der
unterschiedlichen Qualität von Briefmarken. Fragen zu Prüfern,
Prüfungen,
Prüfsignaturen, Befunden oder Attesten. Fragen zu Abarten bei Papier,
Farbe,
Zähnung oder zu Plattenfehler. Fragen zu vergangenen und möglichen
zukünftigen Wertentwicklungen. Fragen zur Schätzung des
Wertes von
Einzelmarken oder ganzen Sammlungen.
Fragen zu Kauf oder Verkauf bei
Händlern,
Auktionshäusern oder im Internet. Aber auch, wenn Sie nur eine kurze
Durchsicht und Überprüfung Ihrer Briefmarkensammlung auf enthaltene
Qualitätsmängel der Spitzenwerte (Z B. entfalzt oder gar komplett
nachgummiert statt postfrisch) oder Fälschungen wünschen.
Wenn
Sie gerne einmal Ihre Sammlung auf "Zustand" (Qualität),
"Wert" (Marktwert und auf Wunsch auch Verwertbarkeit) durchgesehen
haben wollen.
Wenn Sie z. B. wissen wollen, ob die wichtigsten
(die Sammlung bestimmenden) als postfrisch erworbenen Marken auch
tatsächlich postfrisch sind, bzw. nicht entfalzt oder gar
komplett
nachgummiert sind. Oder in welcher "Wert"-Region sich Ihre Sammlung am
heutigen Markt befindet, welche Verwertungsmöglichkeiten Ihnen mit
welchen Vor- und Nachteilen zur Verfügung stehen.
Wenn Sie einzelne - in den angebotenen
Prüfgebieten liegende - Briefmarken
aus Ihrer Sammlung prüfen lassen möchten, dies aber wegen der
damit verbundenen Kosten bisher
nicht getan haben. Wenn Sie die
Prüfung
im
Interesse der Fälschungssicherheit und des Sammlerschutzes in der
Philatelie sehen, aber eine
Prüfung bei einer bestimmten Marke nur dann veranlassen würden, wenn
sie gratis durchgeführt wird. Wenn
Sie auf einer österreichischen oder deutschen Briefmarkenmesse, auf der
die Briefmarken-Gratishilfe vor Ort vertreten ist, zu eigenen oder
ankaufsgeplanten Briefmarken Fragen haben Diesfalls
können Sie vor Ort per Telefon (auslastungsabhängig) sofort einen
Termin zur Inanspruchnahme einer Gratishilfe vereinbaren. ==>
Seitenanfang
Wer
kann sich an die
Briefmarken-Gratishilfe wenden?
Alle
Personen, die in den oben
genannten Bereichen Rat oder Hilfe suchen. Von Laien, die
aus
irgendwelchen Gründen in den Besitz von Briefmarken gelangte und
(noch) ganz allgemeine Fragen zu Briefmarken hat, bis zu langjährigen
Sammlern mit ganz konkreten Fragen in bestimmten Bereichen. Auch
Anfragen aus Behörden werden entgegengenommen. ==>
Seitenanfang
Welche
(Formen von) Hilfen sind in welchem Umfang bei der
Briefmarken-Gratishilfe erhältlich?
Da
alle Tätigkeiten im Rahmen der Briefmarken-Gratishilfe
ohne Gewinnabsicht unentgeltlich erbracht werden, können sie
klarerweise von
Umfang und Menge her nicht grenzenlos erfolgen. Überdies
können Tätigkeiten, die sehr spezialisierte Kenntnisse
erfordern,
naturgemäß nur bei Vorhandensein derselben erfolgen, so z. B.
die Prüfung und Attestierung
von Marken nur, wenn sie in ein angebotenes Prüfgebiet fallen. Jede
Gratishilfe
kann daher nur nach Zustimmung auf eine vorhergehende
Anfrage und auch dann nur im Rahmen der gegebenen
Möglichkeiten
erfolgen. So haben z. B. Hilfen für Betrugsopfer stets Vorrang vor
anderen
Aktivitäten. Es besteht deshalb zu keiner Zeit ein Anspruch auf eine
(bestimmte
Form einer) Gratishilfe. Wie weit und in welchem Umfang eine
Gratishilfe möglich ist, welche Möglichkeiten gegeben sind und
inwieweit diese jeweils mit welchen Aussichten mehr oder weniger Ziel
führend ergriffen werden können, hängt auch vom konkreten Einzelfall ab
und ist
in einem Erstgespräch zu klären. Überdies ist es anfangs oft nicht absehbar, ob
ein Problem mit einem kurzen Telefonat oder Gespräch bei einem Dritten behoben werden
kann oder ob es wesentlich aufwändigerer Maßnahmen bedarf, um eine
Lösung für einen Hilfesuchenden aufzuzeigen. Last, but not least,
hängen alle Hilfen von der Summe der an die Briefmarken-Gratishilfe
herangetragenen Hilfeansuchen ab. Bitte nehmen Sie daher einfach
Kontakt zur Abklärung dieser Frage(n) auf. ==>
Seitenanfang
Gibt
es bei der Briefmarken-Gratishilfe auch Rechtsberatungen, einschlägige Auskünfte
oder
Schriftsätze für
den Gebrauch vor Behörden, Vertragserstellungen oder
eine kostenlose
Vertretung vor Gericht?
Nein,
sollte es
einen Bedarf an solchen Dingen geben, werden
Hilfesuchende an solche Leistungen berufsmäßig erbringende
Personen wie z. B. an Rechtsanwälte
verwiesen.
Wer
steht hinter der
Briefmarken-Gratishilfe?
Die
Briefmarken-Gratishilfe wurde von
Mag.
jur. et Mag. phil. Peter Stastny - Jurist, Politologe, Informatiker, Briefmarkenprüfer und Sachverständiger
für Philatelie und Auktionswesen -
als allgemein zugängliche
Anlaufstelle für
Betrugsopfer und sonstige Hilfesuchende im Zusammenhang mit Briefmarken
gegründet, um die in den letzten Jahren nur punktuell erfolgten Hilfen
allgemein zugänglich zu machen. Die kostenlosen Hilfen wie z.B.
Markenprüfung, Sammlungs-Check, Workshops usw. stehen so grundsätzlich
allen Interessierten zur Verfügung. Siehe z. B. unter Gratisprüfung
.
Gibt es Personen, die der Briefmarken-Gratishilfe gegenüber negativ eingestellt sind?
Ja,
eine negative Einstellung, regelmäßig verbunden mit der Verbreitung
vielerlei unwahren "Gschichterln" zur Briefmarken-Gratishilfe findet
sich immer wieder, z. B. bei Personen, die sich durch die
Hilfsmaßnahmen der Briefmarken-Gratishilfe wie z. B.
Fälschungsbekämpfung, Betrugsbekämpfung, Gratisprüfung usw. in ihren
Aktivitäten, Geschäften und "Gewinnen" gestört fühlen. Dies sowie
diverse
Androhungen von Maßnahmen gegen die Briefmarken-Gratishilfe, die diese
bald beseitigen werden, sind bis jetzt die Erfolge versagt geblieben.
Die
neue Art der Prüfmitteilungen (Ausführliche Beschreibungen oder
4-Seiten-Beilagen zur konkreten Prüfthematik bei höherwertigen Marken,
vergrößerte Vergleichsabbildungen usw.) finden sowohl bei Sammlern als
auch bei Auktionshäusern generell großen Gefallen. Gegenteilige
Ansichten kamen bisher NUR aus Kreisen anderer Prüfer. Mit der
Begründung, bei einer solchen Ausführlichkeit könne man pro Stunde ja
nur mehr eine wesentlich geringere Anzahl von Attesten herstellen.
Weiters würde eine ausführliche Beschreibung von Besonderheiten die
Kenntnisse bei Sammlern erhöhen und so den Bedarf nach Prüfern senken.
Beides würde zur Einnahmensenkung führen. Der Wunsch aus Prüferkreisen,
die Atteste der Briefmarken-Gratishilfe deswegen ebenso kurz ("dürr")
wie bisher
allgemein üblich zu fassen, wird jedoch NICHT erfüllt, da es ist nicht
Aufgabe der Briefmarken-Gratishilfe ist, Informationen zurückzuhalten
oder über einen geringen Wissensstand die Einkommen anderer Prüfer
zu fördern bzw. zu sichern.
Zum
Seitenanfang
Bei
welchen einzelnen Briefmarken ist unter welchen Voraussetzungen eine
Gratisprüfung möglich? Wie ist dabei von einem
Prüfungsinteressenten vorzugehen und wer führt die Prüfung durch?
Die
Prüfer, deren Prüfgebiete und die genauen Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme
einer Gratisprüfung von Briefmarken finden sich auf der Seite Gratisprüfung.
Dort befindet sich auch so wie hier ein
weiterführender Link zur Prüfordnung. Die Prüfungen erfolgen bei MMag. Stastny auf
der Grundlage seiner mehrfach
wissenschaftlichen Ausbildungen und seiner aus dem Durchschnitt
herausragenden fachlichen Kompetenz eines Expertenwissens in den
einzelnen Prüfgebieten, zu denen neben einschlägigen
technischen Hilfsmitteln (Z. B. UV-Prüflampe der 2000,- Euro Klasse) auch
breite
Prüfersammlungen mit einer Vielzahl an originalen und gefälschten
Vergleichsstücken sowie umfangreichen Farbketten zur Verfügung
stehen. Die Vernetzung aller
Wissensbereiche ermöglicht MMag. Stastny die Nutzung von ansonst nur
schwer zugänglichen
Synergieeffekten, wodurch von ihm "fälschungsverdächtige"
Prüfobjekte oft schon bei der Vorlage festgemacht werden können.
MMag. Peter Stastny wird aus diesen Gründen nicht nur von
Sammlern, Auktionshäusern, Zeitschriften oder Katalogredaktionen,
sondern gerne auch von anderen Prüfern immer wieder zu Rate gezogen.
Ein ähnlich hohes Niveau haben auch die der Briefmarken-Gratishilfe
angeschlossenen Prüfer. Im
Gegensatz zur langjährigen Praxis anderer Prüfer(vereine) werden bei der
Briefmarken-Gratishilfe Prüfstücke GENERELL nicht mehr signiert (Eine
Signierung erfolgt NUR mehr auf ausdrücklichem Wunsch des Prüfwerbers), sondern
es werden für ALLE Prüfobjekte Prüfmitteilungen ausgestellt, die auch ALLE (d.
h.. auch schon die Kurzbefunde) fälschungssicher sind. Im Verbund mit
wesentlich strengeren Verhaltensregeln und nach Möglichkeit wesentlich ausführlicheren
Attesttexten mit bis zu 4-Seiten-Beilagen zur jeweiligen Prüfobjekthematik
bei höherwertigen Marken (Von einem bekanntem Auktionator als Quantensprung in
der Attestausstellungstechnik bezeichnet) werden hier von der
Briefmarken-Gratishilfe neue Standards gesetzt. Die Befunde bzw. Atteste der
Briefmarken-Gratishilfe unterscheiden sich dadurch deutlich von anderen direkt
oder indirekt "selbsternannten" Prüfern oder auch dubioser Anbieter.
Wann ist man ein Sachverständiger, z. B. ein philatelistischer
Sachverständiger oder Prüfer?
Sachverständige
sind Personen mit besonderer fachlicher Kompetenz, mit
überdurchschnittlichem Sachwissen
auf einem bestimmten Gebiet, erworben durch langjährige fachspezifische
Erfahrungen
mit ständigem Praxisbezug und fortgesetzter Auseinandersetzung mit
neuesten technischen
Weiterentwicklungen und Standards der Wissenschaft und der
dazugehörigen (Rechts-)Normen.
Dadurch haben sie die Sachkunde (D. h., Kenntnisse der fachspezifischen
Ausdrücke, Verfahren, Methoden, Werkzeuge, Hilfsmittel sowie
der zum Sachgebiet gehörigen
Standards und Rechtsumfelder), um unvoreingenommen aus Fakten fachlich
korrekt objektive
Schlüsse auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Umständen zu ziehen.
Sie sollten
auch die - nicht unbedingt erlernbare - Fähigkeit haben, fachliche
Sachverhalte
mit sprachlicher Gewandtheit in Wort und Schrift für jeden Laien
verständlich,
überzeugend und nachvollziehbar darzulegen. Briefmarkenprüfer (Prüfer für
Postwertzeichen im weitesten Sinn) haben noch zusätzlich - neben ihren
generellen philatelistischen Fachkenntnissen - eine besonders tief
gehende
Fachkunde auf einigen Spezialgebieten (Prüfgebieten), meist ALLEINE
erworben
über Jahrzehnte des Sammelns, Forschens, Beschäftigens und Fortbildens
mit eigenständigem Wissenserwerb in diesen Spezialgebieten. Denn
eine spezielle staatliche Ausbildung, Prüfung und
(gar vereidigte) Zulassung zum z. B. „Staatlich geprüften
Briefmarkenprüfer“
mit staatlich „ausgewiesener“ Berechtigung zum Prüfen in einem
bestimmten
Prüfgebiet gibt es in Österreich oder in Deutschland ebenso wenig wie
es eine staatliche Kompetenzzuweisung an einen Prüferverein gibt,
irgendwie „besonders“ oder „vorrangig“ für das Prüfen von Marken
„zuständig“ zu
sein. Behauptungen in diese Richtungen können schnell in den Bereich
von Täuschungen über Tatsachen geraten.
Briefmarkenprüfer können -
müssen jedoch in keiner Weise - Mitglieder in privaten Prüfervereinen sein. Beispielsweise
im Verein namens "Verband Österreichischer Briefmarkenprüfer" (VÖB), dem
"Bund philatelistischer Prüfer" (BPP) oder dem "Verband philatelistischer
Prüfer" (VPP) in Deutschland, alle in Folge rein privater Initiativen
gegründete Privatvereine. Eine Mitgliedschaft in so einem Privatverein ändert aber nichts am oben
Gesagtem. Und ob Vereinsmitglied oder nicht, alle Briefmarkenprüfungen
werden von allen Vereinsmitgliedern als selbstständig haftende Privatperson
stets extern vom Verein abgewickelt. Die Vereine selbst
führen - meist schon in den Vereinsstatuten ausdrücklich festgelegt - "als Verein"
KEINE Markenprüfungen durch.
Im weiten Sinn sind daher ALLE
Briefmarkenprüfer nach Privatrecht "selbsternannte" Prüfer, entweder
direkt oder indirekt über andere ebenfalls auf dieselbe Art
"selbsternannte" Prüfer nach Erfüllung von rein privat selbst
erstellten mehr oder weniger lückenhaften Anforderungskriterien. So z. B. durch
privat selbst zusammen gebastelte "Prüfungen". Diese „Prüfungen“ entziehen
sich überdies regelmäßig vielen bei staatlichen Prüfungen üblichen externen wie
internen bzw. formellen und materiellen (rechtlichen) Kontrollen. Werden solche
„Prüfungen“ z. B. nicht öffentlich durchgeführt, ist die Entscheidungsfindung weder
transparent und noch für jedermann nachvollziehbar. Wird etwa in einem
Prüferverein über eine Person schon abgestimmt, bevor diese überhaupt eine „Prüfung“
absolviert hat (oder sogar, bevor diese überhaupt einen Aufnahmeantrag in den
Prüferverein gestellt hat und bevor mehrere der Abstimmenden je ein Wort mit
der Person gewechselt hatten), beweist dies glasklar, dass hierbei in diesem
Verein SACHLICHE Kriterien die letzte bzw. absolut keine Rolle spielten.
Es verwundert daher dann kaum und belegt die "Lückenhaftigkeit" der "Aufnahmeprüfungen",
wenn es nach solchen privaten "Prüfungen" zum Vereinsprüfer zu (teils
sogar haarsträubenden) Fehlprüfungen samt Fehlattestierungen und
Rückkaufaktionen bei Vereinsmitgliedern kommt. Eine Prüfung bei Vereinsmitgliedern schützt daher NICHT automatisch vor unrichtigen Attesten.
Es verwundert daher auch nicht,
dass es dann zwischen Vereinsprüfern bei ein und derselben Marke zu
völlig
gegenteiligen Prüfergebnissen und Attesten kommt. Und es verwundert
schon gar
nicht, dass ein 2 Vereinsprüfern vorgeschlagener Vergleichstest mit
einem
Briefmarkenprüfer ohne Vereinsmitgliedschaft NICHT zustande kam. Dabei
wäre das
für die Vereinsprüfer DIE Gelegenheit gewesen, die beständig behauptete
höhere
Qualifikation von Vereinsprüfern im Vergleich zur nachgesagten
geringeren
Qualifikation des Prüfers ohne Vereinsmitgliedschaft diesem speziell
und allgemein
deutlich zu demonstrieren. Würde man annehmen. War aber nicht so :-) !
Der Vergleichstest kam mangels Annahme durch die Vereinsprüfer nie
zustande.
Die Kompetenz eines Prüfers in seinem Prüfgebiet
beruht daher primär auf seiner SELBST angeeigneten Fachkunde, aber auch auf
dem Vertrauen in seine unbeeinflussbare Korrektheit, in die Richtigkeit
seiner Feststellungen sowie in die Anerkennung seiner Atteste in
philatelistischen Kreisen. Sie zeigt sich insbesondere auch daran, wie weit
(und wie dauerhaft) seine Fach- und Prüfmitteilungen Philatelisten vor Risiken
und Schäden beim Erwerb von philatelistischen Material schützen und wie er mit
eigenen Fehlern umgeht. Ob und inwieweit er z. B. seine als unrichtig erkannte
Prüfmitteilungen mit Entschädigungen vom Markt nimmt. Die Kompetenz eines
Prüfers ist auch da in erster Linie an die PERSON des Prüfers gebunden. ==>
Seitenanfang
Was ist ein
"Prüferverein" (Prüferverband)?
Rechtlich gesehen
ist ein Verein - also auch ein Prüferverein - eine durch rein private
Initiative von Privatpersonen ins Leben gerufene Körperschaft
privatrechtlichen
Ursprungs, als
juristische Person vergleichbar mit GmbH, AG oder Genossenschaft.
(Letztere wird vom öst. Gesetz auch als "Verein
von nicht geschlossener
Mitgliederzahl" definiert, der "im wesentlichen der Förderung
des
Erwerbes oder der Wirtschaft" seiner Mitglieder dient). Jeder
Prüferverein kann sich selbst seine Vereinssatzungen
(Vereinsstatuten) und eine Prüfordnung geben, in der dann auch
die
Entgeltansprüche der Vereinsmitglieder (für die getrennt und
außerhalb vom Verein als selbstständig haftende Privatperson durchzuführenden Prüfungen)
vorgeschrieben werden.
Die Vereinszwecke von Briefmarkenprüfervereinen haben
regelmäßig der Allgemeinheit dienliche (gemeinnützige, ideelle usw.) Ziele wie
beispielsweise die Aufklärung über Fälschungen oder die der Förderung des
Prüfwesens der Philatelie (zugunsten der Allgemeinheit). Solche Vereinszwecke dürfen aber nicht zum bloß
"formalen" Deckmantel für die Vermehrung der Einkommen der Vereinsmitglieder bei deren extern vom Verein als einzeln haftende Privatperson durchgeführten Prüftätigkeiten werden. Eine
Fokussierung der Förderungen aus den Vereinszwecken zugunsten der
eigenen Mitglieder (eventuell gemeinsam im Verbund mit einer
Behinderung oder
sogar Bekämpfung von in Richtung derselben Ziele tätigen
Personen(gruppen) außerhalb des Vereines) kann unter Umständen schnell
den
Eindruck erwecken, es gehe Verein und Vereinsmitgliedern mehr um den
Schutz und um die Vermehrung der
Einkommen der Vereinsmitglieder sowie der Verhinderung von dies
konkurrierenden Aktivitäten von Personen(gruppen) außerhalb des
jeweiligen
Vereins. Insbesondere dann, wenn die anderen Personen(gruppen)
dieselben Ziele wie die Vereinszwecke (billiger oder sogar gratis)
anbieten. Überschreitet ein Verein
seinen statutenmäßigen Wirkungskreis (oder entspricht überhaupt nicht
mehr den Bestimmungen seines rechtlichen Bestandes oder verstoßen Vereinsmitglieder gar
gegen Strafgesetze), kann er mit Bescheid aufgelöst werden. ==>
Seitenanfang
Wer definiert die
Satzungen (Statuten) eines Prüfervereines?
Vereinsstatuten
sind ein privatrechtlicher (Art Gesellschafter-)Vertrag der
Vereinsgründer bzw. -mitglieder. Sie werden von
Privatpersonen geschrieben (So z. B. gratis neu von MMag. Peter Stastny für
den Verein des Namens "Verband der österreichischen
Briefmarkenprüfer" (VÖB)) und danach vom zuständigen Vereinsorgan
mit
oder ohne Abänderungen für den Verein und somit für dessen Mitglieder
angenommen. Sie enthalten mehr oder weniger "gute" gemeinschaftliche
Regeln für die Mitglieder des Prüfervereins. Teilweise enthalten
sie daneben auch Regeln zum Schutz von Prüfungsinteressenten. ==>
Seitenanfang
Wer
definiert die
Prüfordnungen
von philatelistischen Prüfern?
Da
die Prüfordnung eines Prüfervereins ein Teil der
Vereinsstatuten ist, gilt das bei der Frage zuvor Angeführte. Somit
geben
sich im Endeffekt unterschiedslos alle philatelistischen
Prüfer ihre
(jeweilige) Prüfordnung rein privat selbst. Alleine oder
gemeinschaftlich über
Prüfervereine eine für alle Vereinsprüfer
geltende gemeinsame
Prüfordnung. Die gemeinsame Prüfordnung ist
allerdings jederzeit änderbar (was teils sogar jährlich getan wird) oder
von selbst gegebenen Ausnahmen wie z. B. Sonderprüfregelen auch wieder
außer Kraft setzbar. Aber alle Prüfordnungen sind sich
naturgemäß regelmäßig ziemlich ähnlich.
In ihnen wird meist mehr an die Interessen der
Prüfer und
meist weniger an die der Prüfungsinteressenten gedacht.
==>
Seitenanfang
Wer
definiert die
Prüfgebiete
von philatelistischen Prüfern?
Auch
das legen sich Prüfer (alleine oder nach den selbst gegebenen
Vereinsregeln) privatautonom SELBST fest.
==>
Seitenanfang Welche Feststellungen werden bei einer Prüfung getroffen? Auch
das legen sich Prüfer (alleine oder nach den selbst gegebenen
Vereinsregeln) privatautonom SELBST fest. Üblich sind
regelmäßig Feststellungen zur Echtheit und Qualität des
Prüfgegenstandes. Eine Bewertung wie z. B. die Schätzung des
Handelswertes einer Marke (Vergleiche dazu das kostenlose Angebot der
Briefmarken-Gratishilfe unter "Allgemeine Gratishilfe" zu Fragen der
Wertigkeit, Bewertung bzw. Schätzung von Marken(sammlungen)) als Teil
einer philatelistischen Prüfung wird in Prüfordnungen regelmäßig
ausgeschlossen. (So z. B. in der Prüfordnung des VÖB mit: "Über den
Handelswert einer Marke äußert sich der Prüfer nicht".
Was allerdings
etwas im Widerspruch zur Honorarregelung für Prüfungen von
VÖB-Mitgliedern steht. Denn nach dieser "beträgt das Honorar bis
zu 4 % des üblichen Handelswertes der Prüfsendung". Sind in
VÖB-Honorarnoten diese Abrechnungsparameter angegeben, so sind sie
nicht
nur als Ganzes nachvollziehend kontrollierbar, sondern es ist
auch leicht auf die Handelswerteinschätzung des Prüfer
(zurück) rechenbar, womit sich der Prüfer letztendlich doch auch über
Handelswerte äußert. Fehlen diese Angaben für eine Rückrechnung auf den
Handelswert jedoch, kann die Honorarnote als Ganzes nicht
mehr nach kontrolliert werden. Eine letztendlich ganz banale
Feststellung in einer schriftlichen Prüfmitteilung sollte auch das
Datum der Prüfung sein. Dennoch finden sich immer wieder
Prüfmitteilungen ohne Anführung des Prüfdatums. Die Gründe für das
Fehlen des Prüfdatums sind vielfältig, jedoch nie im Interesse von
Sammlern. Alleine schon die Probleme beim Nachweis einer noch nicht
abgelaufenen Verjährung bei Ansprüchen aus einem Fehler in der
Prüfmitteilung zeigen dies auf.==>
Seitenanfang
Kann
man sicher sein, dass alle philatelistischen Prüfer sowohl über die für
ihre Prüftätigkeiten erforderlichen Kenntnisse,
Vergleichsmaterialien und technischen Hilfsmittel verfügen als
auch bei ihrer Prüftätigkeit ihr jeweiliges Prüfgebiet einhalten? Nein! Dazu gibt es - leider - sowohl bei freien Prüfern als auch Verbandsprüfern
genügend Beispiele, dass man da NICHT sicher sein kann. Allerdings
ist sowohl bei freien Prüfern (je nach Prüfer) als auch bei
Verbandsprüfern (je nach Land) die Situation sehr unterschiedlich.
Einerseits gibt es manche freie Prüfer(stellen), die nahezu Alles bzw.
die ganze Welt prüfen. Ein zum heutigen Zeitpunkt beim besten Willen
wohl kaum kompetent zu erfüllender Anspruch, was dementsprechend viele und
leicht erkennbar unrichtige Prüfmitteilungen solcher Prüfstellen
binnen kurzer Zeit auch bestätigten. Andererseits gibt es auch einen Prüferverband, wo einzelne
Mitglieder ohne große bis gar keine Konsequenzen immer wieder entfalzte
bis nachgummierte Marken als postfrisch "prüften", jahrzehntelang
z. B. Farben ohne Farbketten oder Gummierungsabarten ohne eigene
Vergleichsstücke "prüften", mit UV-Prüflampen von nur ein paar
wenigen Watt "prüften", oftmals eigenmächtig unter Berufung auf ihre
Verbandsmitgliedschaft Marken außerhalb ihres Prüfgebietes
"prüften", Prüfmitteilungen ohne
Angabe eines Prüfdatums ausstellten und das Ganze noch dazu mit der
"schwammigen" Einleitungsklausel "Nach meinem Dafürhalten ist die Marke
...echt" bei gleichzeitigem Ausschluss
jeglicher Haftung in der Prüfordnung für ihre Prüfung "prüften". Das
eigene Vertrauen in die Qualität von eigenen Prüfungen dürfte nichts
das Beste gewesen sein, mit dem Versuch eines totalen
Haftungsausschlusses könnte es aber möglicherweise von aufrichtiger
"Ehrlichkeit" getragen gewesen sein. Über Jahre hindurch - quasi
serienweise - erfolgte Fehlattestierungen runden dies ab. Mit welchem
Recht dann regelmäßig
- noch dazu unrichtig - freien Prüfern schnell "generell"
vorgehalten wird, diese würden ja
im Unterschied zu Verbandsprüfern ohne viel Wissen und ohne jegliche
Haftung prüfen und
daher sei man bei Verbandsprüfern "besser"
aufgehoben, ist als ziemlich abstrus wohl mehr als
erklärungsbedürftig. Leider gehen Proponenten solcher
Gruppierungen bei diesbezüglichen Fragen schnell auf
Dauer-Tauchstation. Sie werden wissen, weshalb. ==>
Seitenanfang
Gibt es rechtlich
Unterschiede zwischen den einzelnen philatelistischen Prüfern, z. B.
zwischen "Verbandsprüfern"
und verbandsfreien Prüfern?
Nein,
alle philatelistischen Sachverständigen bzw. Prüfer unterliegen
denselben allgemeinen Rechtsregeln und prüfen
nach sich (gemeinschaftlich
oder alleine) selbst gegebenen
Prüfordnungen und Bedingungen. Die Mitgliedschaft in
einem privaten (Prüfer-)Verein vermag daran nichts zu ändern. Die
Kompetenz
eines Prüfers ist - wie schon weiter oben ausgeführt - in
erster Linie mit der PERSON des Prüfers verbunden.
==>
Seitenanfang
Erläuternder Exkurs: In Österreich wurde vor langer Zeit
von einigen Personen in privater Initiative ein Prüferverein
gegründet. Um zuverlässig hoch stehende Echtheits- und Qualitätsprüfungen zu
gewährleisten, gab man sich auch gediegene Voraussetzungen für die
Mitgliedschaft, d. h.
qualitativ
hoch stehende Aufnahmebedingungen (Aufnahmeprüfung),
die durch Außenwirkung auch das Vertrauen in alle
Vereinsprüfer sowie in den ganzen
Prüferverein als anerkannt
maßgebende Prüforganisation (des Landes) sichern
sollte. Der Eintritt
bzw. die Aufnahme
in den Prüferverein sollte nur über diese Aufnahmeregelungen möglich
sein und so beständig einen hohen Prüfstandard aller Mitglieder
sichern.
Allerdings sind diese Aufnahmeregelungen (da privat sich selbst
gegeben) auch jederzeit änderbar und bei Bedarf auch ohne jegliche
Folgen gänzlich ignorierbar. (Letzteres z. B. dadurch, indem man im
Prüferverein ohne jegliche Beachtung der Aufnahmeregeln über
Personen - noch BEVOR diese sich
überhaupt als neue Mitglieder beworben geschweige fachlich präsentiert
haben - (so oder so) abstimmt oder indem man jedem Vereinsprüfer -
unabhängig von seiner eigenen
Qualifikation und unabhängig von der Qualifikation des Aufnahmewerbers
- ein (nicht einmal zu begründendes) Vetorecht zu jeder
Neuaufnahme zugesteht.
Was nicht nur aus dem Spannungsverhältnis "Mehr Prüfer" und
"gesteigerte
Anforderungen und Konkurrenz für alteingesessene Vereinsprüfer"
problematisch sein wird). Folgenlos
bleibt die Außerachtlassung der eigenen Aufnahmebedingungen deswegen,
weil es keine
direkte staatliche (Nach-)Kontrolle zu deren
Einhaltung, also keine Garantie der
tatsächlichen Anwendung der selbst gegebenen und nach außen so objektiv
bzw. die Prüferqualität so sichernd dargestellten Aufnahmekriterien
gibt. Analog gilt dies für die Vergabe und Einhaltungskontrolle
von Prüfgebieten .Wird damit bei einem Prüferverein locker
umgegangen, definiert sich jedes Vereinsmitglied sein Prüfgebiet
gänzlich privat alleine und folgenlos selbst, womit aber auch die
Vereinsmitgliedschaft als (Sicherheits-)Argument zur völligen Schimäre
wird. Dass eigenmächtige Ausdehnungen von Prüfgebieten oft ausgerechnet
besonders teure Marken (mit dementsprechend höheren Prüfgebühren)
betreffen, ist ntürlich sicher nur ein Zufall :-)
Philatelistischen
Prüfungen
werden von den Vereinsmitgliedern außerhalb des
Vereins, also rechtlich
getrennt vom Verein und in Eigenverantwortung jedes
einzelnen Prüfers vorgenommen. Der Verein
selbst ist an den Prüfungen NICHT
beteiligt. Das will man auch gar nicht, nicht einmal indirekt,
weswegen
sicherheitshalber
regelmäßig in Vereinssatzungen eine Haftung des Vereins für
Markenprüfungen
von Vereinsmitgliedern explizit ausgeschlossen wird. (Vergleiche dazu z.
B. aus der Prüfordnung des VÖB: "2.3.
Der Prüfer erstellt sein Gutachten persönlich ...(in) ...Eigenverantwortung" und "7.8. Eine Haftung des VÖB für
seine als Prüfer tätigen Mitglieder ist in jedem Falle ausgeschlossen."
bzw. des BPP: "3.4.
Der Prüfer erstellt sein Gutachten persönlich ...(in) ...Eigenverantwortung"
und "9.6. Eine Haftung des Bundes
Philatelistischer Prüfer e.V. für seine als Prüfer tätigen Mitglieder
ist ausgeschlossen.", Stand jeweils Frühjahr 2010). Wer z.
B. eine Marke
geprüft haben möchte, kann sie also nicht vom "Verein", sondern nur bei
einer eigenverantwortlichen
und alleine für sich haftenden
Einzelperson, einem Prüfer des jeweiligen Prüfgebietes, prüfen lassen.
Ob der Prüfer daneben noch Mitglied in einem Prüferverein ist
oder nicht, ändert daran genau so wenig wie eine etwaige Mitgliedschaft
des Prüfers in einem Bienenzüchterverein. Und bei Problemen mit
der
Prüfung
oder der Attestierung, z. B. bei
Haftungsfragen, hat man sich auch wieder an die Einzelperson "Prüfer"
zu wenden. Jeder
Prüfer, ob Mitglied in einem
Prüferverein oder nicht, haftet eben im Rahmen der allgemeinen Gesetze
und
den Regelungen seiner Prüfordnung als Einzelperson. (Eine
Ausnahme davon bildet nur der Stand der (ständig) gerichtlich beeideten
Sachverständigen, die über die allgemeinen Haftungsbestimmungen hinaus
erhöhten Haftungsregelungen unterliegen). Der Verein selbst hat mit der Haftung
für Prüfungen per Eigendefinition absolut nichts zu tun. Unberührt davon bleibt für
Sammler natürlich der Vorteil, sich über Vereinsprüfer bei
deren Verein beschweren zu können. Im besten Fall
bei einer "Verbandsprüfstelle", falls es eine solche bei dem jeweiligen
Prüferverein überhaupt gibt. Sie ist allerdings meist wiederum nur aus
Mitgliedern desselben Prüfervereins besetzt (Solidaritätsproblematik)
und entscheidet nach
genauso wieder (privat) selbst
gegebenen, staatlich unkontrollierten und leicht folgenlos auch nicht einhaltbaren Regeln.
Trotz
dieser Fakten wird dennoch oft der Anspruch erhoben,
als Philatelist sei man ausschließlich bei
Vereinsprüfern gut und sicher "aufgehoben". Teilweise wird das auch
verbrämt mit dem Eindruck einer exklusiven bis "halbamtlichen" (quasi
Monopol-)Organisation
dargestellt. Die "Kompetenz" zum Prüfen folge nur aus der
Mitgliedschaft bzw. nur als Mitglied sei man irgendwie (quasi nahezu
"behördlich") zum Prüfen "ausgewiesen", "zugelassen" oder gar "bestellt". Bzw., selbst
wenn man ständig gerichtliche beeideter Sachverständiger für Philatelie
wäre: Kein
Verbandsmitglied, keine "Zulassung" und Kompetenz zum Prüfen,
daher seien
Atteste von Nichtmitgliedern bedenklich bis höchst gefährlich. Gerne
wird das dann auch mit
typischen "Fehl"attesten und -verhalten einiger weniger verbandsfreier
Prüfer "bewiesen", am liebsten mit einer sattsam bekannten "Prüfstelle"
in einem Nachbarland. Und oft wird das (aus
fragwürdigen Motiven) geltungsmäßig "irgendwie" auf
alle verbandsfreien Prüfer übertragen. Nur ist das ist ebenso
unzulässig wie die Übertragung von schon vorgekommenen
"Fehl"attesten oder -verhalten sowie eigenmächtiger
Prüfgebietsausweitungen bzw. -überschreitungen von einzelnen
Verbandsprüfern auf alle
Verbandsprüfer. (Werden Mitglieder bei "Fehl"attesten oder -verhalten
konsequenterweise aus einem Verband - so bei wenigen Verbänden -
ausgeschlossen,
beweist der Ausschluss ja auch, dass die davor liegenden
Verbandsmitgliedschaft bei diesem Prüfer genau NICHT die Sicherheit
leistete, die so
gerne exklusiv wie generell für Verbandsmitglieder ins Treffen geführt wird. Werden
sie hingegen selbst bei einer Vielzahl solcher "Vorfälle" NICHT
ausgeschlossen (Z. B., weil das in den Vereinsstatuten nicht einmal
vorgesehen oder weil man es schlichtweg nicht tun will), kann von einer
Sicherheit auf Grund bloßer Verbandsmitgliedschaft schon gar keine Rede
sein.) Dadurch kann es viel mehr zu einer irreführenden
Vortäuschung einer Sicherheit kommen, die im Gegenteil genau nicht
vorliegt). Auch daraus ergibt sich, die Kompetenz eines Prüfers, sei
sie so
oder so, liegt primär in seiner Person, eine Verbandsmitgliedschaft
ändert
daran so gut wie gar nichts. Bei
der pauschalen Negierung aller "verbandsfreien" Prüfer und der quasi
Exklusiv-Positionierung von Verbandsprüfern gibt es sogar an Zensur
erinnernde Vorgangsweisen. So nahm z. B. ein VÖB-Mitglied
(möglicherweise im Eifer einer erst drei Tage andauernden
Mitgliedschaft) bei großen Textteilen des Themas "Briefmarkenprüfung
und Briefmarkenprüfer" von Wikipedia.org beim Kopieren und
Veröffentlichen in ein Forum gröbere Veränderungen vor. Denn auf
Wikipedia.org wird neben den hohen Fähigkeiten von Briefmarkenprüfern
ausdrücklich betont, dass die Kompetenz von Briefmarkenprüfern NICHT in
einer Verbandszugehörigkeit, sondern primär in der jeweiligen
Person begründet ist, sei sie nun Verbandsprüfer
oder NICHT. D. h., die Mitgliedschaft in einem Prüferverband wird
ausdrücklich als NICHT relevantes Kriterium festgestellt. Zusätzlich
wird auch der rein PRIVATE Charakter von Prüferverbänden bzw. das
Fehlen
jeglicher spezieller staatlicher Anteile bei Prüferverbänden, also das
Gegenteil jeglicher (quasi) "behördlichen Zulassung", "Amtlichkeit"
oder auch nur "Halbamtlichkeit" von Prüferverbänden
festgehalten.
Um das inhaltlich zu ändern, "säubert" das VÖB-Mitglied den Wikipedia-Text von allen diesen "unpassenden" wahren Fakten und "ergänzt"
dann den verbleibenden Rest in Bezug auf Österreich mit einem
ausschließlich den VÖB hervorhebenden Zusatz. (Siehe im Detail
gleich unten). Danach
veröffentlicht das VÖB-Mitglied den so verfälschten Text unter eigenem Namen wie ein
Eigenwerk erscheinend und unter Missachtung der
Plattform-Nutzungs- und
Lizenzbestimmungen der Quellenseite Wikipedia.org (http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen und Creative Commons
Attribution/Share-Alike License 3.0 (Unported)) OHNE
Qellen(-Urheber-)(Namens-)nennung, OHNE der gemäß den
Nutzungsbedingungen erforderlichen Angaben der - den Inhalt quasi auf
den Kopf stellenden -Weglassungen und
Veränderungen des Wikipediatextes und OHNE Hinweis auf die (weiter
geltende/geltend zu
habende) Lizenz des Textes am 23.06.2010 im österr. Briefmarkenforum
www.briefmarken-forum.com im Beitrag "VÖB - Verband Österreichischer
Briefmarkenprüfer".
Im Detail wurden von dem VÖB-Mitglied im nachfolgenden Wikipedia-Originaltext alle rot markierten Textteile entfernt, dafür aber der gelbe Textteil eingesetzt. (Blaue Worte sind schon im Text von Wikipedia zwecks Linkmarkierung blau gehalten). __________________________________________________________________________________________________________________ "Briefmarkenprüfung
[Bearbeiten]Da es einerseits von Briefmarken viele gefährliche Fälschungen zum Schaden
der Sammler auf dem Markt gibt,
andererseits viele Spionage- und Propagandafälschungen sowie Fälschungen zum
Schaden der Post einen nicht unerheblichem Wert am Markt besitzen, ist es bei
wertvollen Stücken zu empfehlen, die Briefmarke von einem
Briefmarkenprüfer untersuchen zu lassen. Briefmarkenprüfer sind Experten,
die auf bestimmte Sach- bzw. Prüfgebiete spezialisiert sind, beispielsweise auf
Deutsche Post in China. Sie können - müssen aber nicht - in ihrem Land Mitglied einer Organisation sein, beispielsweise im Bund
Philatelistischer Prüfer (BPP) in Deutschland oder im Verband
Österreichischer Briefmarkenprüfer (VÖB) in Österreich, beides Vereine auf Grund privater Initiative. (Anmerkung: Vorstehend roter Text wurde ersetzt durch: „In Österreich IST ES der
Verband Österreichischer Briefmarkenprüfer (VÖB)“. Anmerkung: Großbuchstaben nicht im Original) Die
Sachkunde in ihrem Prüfgebiet
haben Briefmarkenprüfer meist über Jahrzehnte des Sammelns, Forschens und
eigenen Fortbildens in diesem Gebiet erworben. Denn eine spezielle staatliche
Ausbildung, Prüfung und Zulassung zum Briefmarkenprüfer mit
Berechtigung zur Prüfung in einem bestimmten Prüfgebiet gibt es weder in
Deutschland noch in Österreich. Ebenso wenig eine spezielle staatliche Kontrolle oder Aufsicht von
Briefmarkenprüfern. Die Kompetenz eines
Briefmarkenprüfers beruht daher primär auf der selbst angeeigneten Sachkunde in
seinem Prüfgebiet und auf dem Ansehen seiner Prüfurteile in philatelistischen
Kreisen. Und jeder Briefmarkenprüfer, ob Mitglied in einem Prüferverein oder
nicht, prüft gemäß einer privat erstellten Prüfordnung eigenverantwortlich als
Einzelperson bei persönlicher Haftung für die Richtigkeit seiner
Prüfmitteilungen. Eine Haftung des Vereins selbst für Prüfungen seiner Mitglieder gibt es
nicht. Dies wird in den Prüfordnungen der beiden Vereine auch ausdrücklich
festgehalten."
Quelle: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Briefmarkenf%C3%A4lschung&oldid=81360153 Text unter Lizenz (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de Lizenz: Creative Commons
Attribution/Share-Alike License 3.0 (Unported) (CC-BY-SA) http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode weitergeltend.) __________________________________________________________________________________________________________________
" Thema: VOB -
Verbandösterreichischer Briefmarkenprüfer Mi Jun 23, 2010 8:18 am |
|
|
Da es einerseits von Briefmarken viele gefährliche Fälschungen zum Schaden
der Sammler auf dem Markt gibt, andererseits viele Spionage- und
Propagandafälschungen sowie Fälschungen zum Schaden der Post einen nicht
unerheblichem Wert am Markt besitzen, ist es bei wertvollen Stücken zu
empfehlen, die Briefmarke von einem Briefmarkenprüfer untersuchen zu
lassen.
Briefmarkenprüfer sind Experten, die auf bestimmte Sach- bzw.
Prüfgebiete spezialisiert sind. In Österreich ist es der Verband
Österreichischer Briefmarkenprüfer (VÖB). Die Sachkunde in ihrem Prüfgebiet
haben Briefmarkenprüfer meist über Jahrzehnte des Sammelns, Forschens und
eigenen Fortbildens in diesem Gebiet erworben. Die Kompetenz eines
Briefmarkenprüfers beruht daher primär auf der angeeigneten Sachkunde in seinem
Prüfgebiet und auf dem Ansehen seiner Prüfurteile in philatelistischen Kreisen.
Und jeder Briefmarkenprüfer, prüft gemäß einer erstellten Prüfordnung
eigenverantwortlich als Einzelperson bei persönlicher Haftung für die
Richtigkeit seiner Prüfmitteilungen. Eine Haftung des Vereins selbst für
Prüfungen seiner Mitglieder gibt es nicht. Dies wird in den Prüfordnungen der
beiden Vereine auch ausdrücklich festgehalten."
| _______________
__________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________
Nun,
Prüfervereine sind - alleine schon bei der Kontrolle der Einhaltung der
Prüfgebiete durch die Vereinsmitglieder - je nach Land sehr
unterschiedlich. Sie können
durchaus auch viel Positives für Sammler und Prüfungsinteressenten
bewirken,
z. B. Warnungen
vor Fälschungen, Anbieten von (Gratis-)Hilfen oder die Abhaltung von
(Gratis-)Kursen für Sammler. Dazu zählt auch die Schaffung, Erhaltung und
Einhaltung einheitlicher
Standards bei Qualifikation, Material- und Geräteausstattung, Prüfung,
Prüfungsmitteilungen, beständiger
Fortbildung, Verhaltensweisen usw. Zu erwähnen auch die
Vereinheitlichung aller Prüfungen durch eine für alle Vereinsprüfer
geltenden Prüfordnung. Z. B. eine Prüfordnung, die weniger den
Interessen der Vereinsprüfer (wie Haftungsverringerung oder gar -ausschluss,
Vergütungsansprüche usw.) dient, sondern vielmehr
die Interessen
der Sammler und Prüfwerber (wie eine kurze Maximaldauer von Prüfungen
usw.)
in einem angemessenen Umfang sichert. Ob und inwieweit oder wie
unterschiedlich dies von den verschiedenen Prüfervereinen erfüllt wird,
kann jeder Sammler leicht selbst beurteilen. So schon an Hand der
gegebenen Informationen eines Prüfervereins auf dessen Internetpräsenz.
Siehe dazu z. B. die sehr ausführliche Homepage des BPP unter
www.bpp.de im Gegensatz zum VÖB, der nicht einmal eine eigene Homepage
hat. (Was aber möglicherweise auch eine Art der Information
über die
Interessensschwerpunkte bei diesem Prüferverein ist, wenn es nicht wieder ein Ausfluss des Exklusivdenkens ist). Oder
durch konkretes (schriftliches) Nachfragen beim jeweiligen
Prüferverein (Werden die Fragen nicht einmal beantwortet, sondern vielmehr auf Dauer auf Tauchstation gegangen, ist auch dies
eine Information). Verbandsprüfer geben Sammlern auch regelmäßig
sehr wertvolle Hinweise. So erkennt ein BPP-Mitglied Bedarf an fundierter
Information und gibt 2006 in einem
philatelistischen Forum u. a. den Rat: "Die Prüfordnung ... sollte
jeder Sammler in seinem eigenen Interesse aufmerksam studieren ...").
Ein
sehr wertvoller Rat eines BPP-Mitgliedes, dem vollinhaltlich
zuzustimmen ist.
Schon das aufmerksame
Durchlesen von
Prüfordnungen alleine hinsichtlich der genauen Haftungsregelungen der
Prüfer kann sehr informativ und hilfreich sein. So hat der VÖB, an
dessen Spitze lange Zeit/bis heute Juristen fungier(t)en, viele
Jahrzehnte
hindurch
in der Prüfordnung (die man vor einer Prüfung
anerkennen muss, ansonsten keine Prüfung durchgeführt wird) für seine
Vereinsprüfer neben
dem üblichen (und rechtlich auch zulässigen) Haftungsausschluss
für leichte
Fahrlässigkeit auch einen Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit
und sogar
auch einen Haftungsausschluss für vorsätzliches Handeln festgelegt.
Also
letztendlich für alle Vereinsprüfer einen
totalen Freibrief für alle Varianten von fehlerhaften
bis absichtlich gänzlich
unrichtigen Attesten, quasi eine "NULLHAFTUNG" festgelegt.
Diese NULLHAFTUNG wird auch gerne auf VÖB Attesten mit "Die Prüfung ...
erfolgt ohne Haftung." nochmals festgehalten. Besser: festzulegen
versucht. "Versucht"
deswegen, da die Schadenersatzpflicht für grobes Verschulden
zwingendes und somit unabdingbares Recht ist. Der Haftungsausschluss
für grob fahrlässig (oder gar vorsätzlich) verschuldete Schäden ist -
im Sinne von § 879 ABGB (Gesetzes- und Sittenwidrigkeit) - eben gar
nicht möglich. D. h., die völlige Rechtlosstellung aller
Prüfauftragsgeber in allen Haftungsstreitfällen
bei diesem Prüferverband (sogar bis hin zum Fall
einer vorsätzlich unrichtigen und dann u. U. auch
strafrechtlich relevanten Falschattestierung!) ist rechtlich
weder zulässig noch rechtswirksam über die Prüfordnung vereinbar. (Die
Folge einer solchen Klausel in einer Prüfordnung ist gemäß § 6 (1) Z 9
KSchG vielmehr
die Nichtigkeit der gesamten Klausel, wodurch der (rechtlich zulässige)
Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit dann auch verloren
geht. Der "Griff" nach mehr (als gesetzlich zulässig ist), führt so
letztendlich zu einem geringeren (bzw. gar keinem) Haftungsausschluss,
der aber durchaus zulässig gewesen wäre. Da
das aber nicht
jeder Sammler wissen muss und daher
glauben kann, dass jeglicher Haftungsanspruch ausgeschlossen ist bzw.
dass (s)ein Haftungsanspruch gar nicht geltend gemacht
werden kann (und daher auch gar keinen geltend macht),
entfalten solche - wenngleich rechtlich unwirksamen -
Formulierungen
dennoch
oft eine faktische Wirkung. Noch 2010 kann man in einem bekannten
Spezial Briefmarkenkatalog für Österreich in der darin abgedruckten
Prüfordnung des VÖB lesen: "Die Prüfung
erfolgt ... ohne Haftung". Ebenso auf der Rückseite von vielen "VÖB"-Attesten. Aus welchen Gründen (Zufall,
Gedankenlosigkeit, trotz der angegebenen "hohen"
Kompetenz ein mangelndes Vertrauen der Vereinsmitglieder in die
eigene Kompetenz bei Prüfungen, bequemer Freibrief für alle
Haftungsfälle, Eigeninteressen vor Sammlerschutz, scheinbare
(Halb)Amtlichkeit bei Nullhaftung für alle Vereinsprüfer oder ...?) sich
die
Mitglieder (Unter ihnen wie gesagt auch mehrere Juristen bis in die
Führungspositionen) eines Prüfervereines Jahrzehnte lang einen solchen
totalen
Haftungsausschluss zu sichern versuch(t)en, ist schwer zu
sagen. Die Sicherung des Vertrauens in den Verein und dessen Mitglieder
("Bei unseren Prüfern sind Sie sicher gut aufgehoben!"), die
Vermittlung hoher
qualitativer Standards bei Prüfungen durch Verbandsprüfer oder eine
breit wirkende Ruf steigernde Aktion für alle Verbandsprüfer
dürften da nicht Mittelpunkt der Überlegungen (gewesen) sein.
Nachtrag Jänner 2011: Neue Haftungsregelung des VÖB! Erfreulicherweise kann über folgende übermittelte
Information zur Haftungsregelung beim VÖB berichten werden:
1.
Die früher für Mitglieder des VÖB geltende und noch im Michel
Österreich Spezial 2011) abgedruckte Haftungsregelung: „9. Die Prüfung erfolgt nach bestem Wissen
und nach dem Stand der jeweiligen Forschung, jedoch ohne Haftung.“ wurde
schon seit einiger Zeit von folgender neuen Haftungsangabe
abgelöst.
„Die Prüfer haften als Sachverständige gemäß den rechtlichen
Vorschriften. Die Qualitätsangaben können sich naturgemäß nur auf den Zustand am
Tage der Ausstellung beziehen. Soweit sich aus dem Prüfauftrag eine Haftung
gegen Dritte ergibt, reichen die Ansprüche des Dritten nicht weiter als die dem
Auftraggeber selbst zustehenden Ansprüche. Auch für ihn gelten die in der
Prüfordnung des VÖB festgelegten Haftungsbeschränkungen.“
2. Dies
wird auf der Rückseite von Attesten des VÖB auch so festgehalten. Die Angabe der
alten Haftungsregelung auf VÖB-Attesten im Jahr 2010 sei auf eine
irrtümliche Verwendung alter Attestformulare
zurückzuführen.
3. Mangels eigener offizieller Internetpräsenz des VÖB
finden sich die Prüfordnung und somit auch die neue
Langform-Haftungsregelung des VÖB auf der Unterseite „VÖB“ des Verbandes
österreichischer Philatelistenvereine.
CONCLUSIO:
Es gibt somit weder eine
spezielle staatliche
Kompetenzzuweisung an einen
Prüferverein, irgendwie "besonders" oder "vorrangig" für das
Prüfen von Marken zuständig zu sein, ebenso gibt es wenig eine spezielle
staatliche Prüfung zur Erlangung der Prüfereigenschaft,, auch keinen speziellen staatlichen
Titel wie z. B.
"Staatlich geprüfter Briefmarkenprüfer", weshalb man als Prüfer auch
kein staatlich "ausgewiesener" Briefmarkenprüfer sein kann. Es
gibt auch weder eine spezielle staatlich abgenommene (Über-)Prüfung der Sachkunde
von Prüfern am Beginn der Prüfertätigkeit noch später eine solche in
periodischer Form, ob sich die Fachkenntnisse auf dem jeweils aktuellen
Wissenstand befinden. Auch
dies obliegt
jedem Prüfer selbst bzw. den Vereinsprüfern gemeinschaftlich selbst
gemäß den untereinander beschlossenen Vereinsregeln zur Fortbildung -
falls es so etwas im konkreten Verein überhaupt gibt.
Und es gibt auch keine spezielle staatliche Kontrolle der
Prüftätigkeit und der Ergebnisse von Prüfungen. Was bedeutet, dass ein
Vereinsprüfer jahrelang regelmäßig schwer fehlerhafte Atteste
produzieren kann, ohne dass auch nur im Geringsten etwas passiert.
Ebenso wenig gibt es
eine
spezifische staatliche
Aufsicht oder Kontrolle für
einen
Verein aus Briefmarkenprüfern. Und wie das obige Beispiel eines jahrzehntelangen totalen
Haftungsausschlusses zeigt, auch keine wirksame Kontrolle der Inhalte
von Prüfordnungen auf Gesetzwidrigkeiten. Und last, but not least, es
gibt
auch keine
spezielle sachspezifische (philatelistische) und unabhängige Instanz oberhalb eines
Briefmarkenprüfervereins, an die man sich wenden könnte. Es gibt NUR
das allgemein für
ALLE Menschen
geltenden Recht
(wie z.
B. die Haftungsregeln für eigenes Handeln im öst. ABGB) samt den zur
Rechtssprechung berufenen Gerichten und NUR das allgemein für ALLE Vereine - sei
es nun der Verein der Märchenerfinder, Ufo-Sichter
oder der
der Briefmarkenprüfer -
geltende spezielle
Recht wie z. B. das öst. Vereinsgesetz. ==>
Seitenanfang
Haben Prüfmitteilungen immer ein Ausstellungsdatum? Was, wenn nicht? In
der Regel schon, bei einer Reihe von VÖB Prüfmitteilungen hingegen
nicht. Die Prüfmitteilungen der Briefmarken-Gratishilfe wiederum haben
jedenfalls alle stets das Ausstellungsdatum angegeben. Und das weniger
aus finanztechnischen Kriterien, sondern viel mehr aus der Wahrung von
Obhuts- und Sorgfaltspflichten (deren Verletzung Schadenersatzansprüche
auslösen können) gegenüber Prüfungswerbern. So können diese
z. B. im Falle einer Reklamation ganz einfach sofort
nachweisen, welchen Wissensstand der Prüfer bei (bzw. zur Zeit)
der Attesterstellung eigentlich gehabt haben müsste. Oder dass ein
eventueller Anspruch noch nicht - wie eventuell möglicherweise
behauptet - verjährt ist. ==>
Seitenanfang
Von WEM erhält man nach
einer Prüfung eine
Prüfmitteilung?
Nicht
vom Prüferverein, sondern immer nur vom Prüfer als
Privatperson, der in
seiner Prüfmitteilung nur (zusätzlich) auf seine Mitgliedschaft in
einem
Prüferverein hinweist. ==>
Seitenanfang Ist man mit einer
Prüfmitteilung eines Vereinsprüfers rechtlich „besser“
gestellt?
Nein, eine
Mitgliedschaft eines Prüfers in einem Prüferverein ändert nichts
an der Tatsache, dass Rechtsansprüche aus einer Prüfmitteilung
immer nur gegen den die
Prüfmitteilung
ausstellenden Prüfer gerichtet werden können. Und zwar auf Basis der
für alle
Menschen geltenden
gesetzlichen Haftungsregeln (In Österreich z. B. gemäß dem
ABGB)
und
den speziellen
Haftungsregelungen der Prüfordnung des jeweiligen Prüfers. Alleine
danach richten
sich die jeweiligen Rechtsbeziehungen zwischen Prüfern und aus
Prüfungsmitteilungen Rechte geltend machenden Personen. Eine
Ausnahme davon bildet nur der Stand der (ständig) gerichtlich beeideten
Sachverständigen, die erhöhten Haftungsregelungen unterliegen. ==>
Seitenanfang
Werden die Prüfmitteilungen der Briefmarken-Gratishilfe am Markt angenommen? Von Sammlern. Händlern und Auktionshäusern? Ja.
Eine Ablehnung von
Prüfmitteilungen der Briefmarken-Gratishilfe durch ein Auktionshaus ist
bis jetzt nicht bekannt geworden. Im Gegenteil, die Prüfmitteilungen
der Briefmarken-Gratishilfe wurden aufgrund ihrer Aufmachung und
Ausführlichkeit von einem österreichischen Auktionshaus sogar als
"Quantensprung in der Attestausstellung" bezeichnet. Atteste der
Briefmarken-Gratishilfe fanden sich in letzter Zeit sowohl bei öst.
Auktionshäusern (Z. B. Juranek, Merkurphila, Rauch oder Viennafil) als auch
bei deutschen Auktionshäusern (Z. B. Aix-Phila, Bühler, Deider, Felzmann, Franke, Gärtner,
Hadersbeck, Jennes & Klüttermann, Schlegel, Veuskens, usw.). Analog
die
Reaktionen von Sammlern und Händlern, die ihr Gefallen an der neuen Art
von Attesten mit vergrößerten Auschnitt-Scans schon oftmals
übermittelten.
Wer sichert bei Prüfern eine laufende Fortbildung, eine ausreichende
Ausstattung an Prüfgeräten oder die Qualität der
"Prüfersammlung"?
Jeder
Prüfer privat für sich selbst,
ob nun einzeln oder gemeinschaftlich in einem Verein für alle
Vereinsmitglieder geltend beschlossen. Wobei Letzteres
von Prüferverein zu Prüferverein sowohl vom Standard als auch von der
Einforderung der Einhaltung sehr unterschiedlich sein kann. Größere
Diskrepanzen können sich zwischen Prüfern (und
Prüfervereinen) bei Kenntnissen und Einsatz
moderner
Techniken (wie z. B. die Verwendung von Computern oder des
Internets, und sei es nur ein einfacher Internetauftritt) sowie der
Bewegung in neuen rechtlichen Umfeldern ergeben, obwohl die
fortgesetzte
Auseinandersetzung mit neuesten technischen Weiterentwicklungen
und Standards
der Wissenschaft und den dazu gehörigen (Rechts-)Normen und
Gegebenheiten Grundvoraussetzung für eine dem aktuellen Wissensstand
entsprechend gehaltene fachliche Kompetenz und Fachkunde
ist. Wie das bei Prüfern, die Internet und dessen Nutzung ablehnen, der Fall sein soll, ist mehr als fragwürdig. ==>
Seitenanfang
Sind
Prüfmitteilungen der Briefmarken-Gratishilfe mit
Sicherheitsmaßnahmen versehen?
Ja,
Prüfmitteilungen der Briefmarken-Gratishilfe sind im Gegensatz zu BPP und VÖB-Prüfmitteilungen schon ab der Ebene
der Kurzbefunden durch mehrere - teilweise auch miteinander verknüpften
- Sicherheitsmerkmalen fälschungssicher. Denn ALLE Prüfmitteilungen der Briefmarken-Gratishilfe sind mit einem nicht kopierbaren Sicherheits-Hologramm mit inkludierter
Sicherheitscodierung aus lasergravierten Ziffern fälschungsgeschützt. Der Sicherheitscode wiederum kann als zusätzliche
Sicherheitsmaßnahme mit weiteren Codierungen
verschiedener Art in der jeweiligen Prüfmitteilung verschränkt werden. Umgekehrt ist es dadurch möglich, die
Zusammengehörigkeit von Codierung, Nummer und
Markeninhalt(e) der Prüfmitteilung auf Originalität hin zu überprüfen.
Weitere Sicherheitsmerkmale offener und/oder verdeckter
Natur (Z.
B.
Prägesiegel, Signaturstempel mit mehreren geheimen Merkmalen, nicht
kopierbare Sicherheitselemente am Papier, Unterschrift in speziell pigmentierter
Farbe u. a. m.) runden dies zusammen mit
weiteren hier aus Sicherheitsgründen nicht angegebenen
Schutzmaßnahmen ab. ==>
Seitenanfang
Wie sehen Prüfmitteilungen der Briefmarken-Gratishilfe aus?
Haben Prüfer und
Prüfervereine eigene Informationsseiten (Homepages) im Internet?
Gibt
es irgendwelche Vergleichstests zwischen öst. Prüfern?
Nein.
Es gab nur einmal vor Jahren im Rahmen eines Verfahrens hinsichtlich der Kompetenz von gerichtlich beeidetetn Sachverständigen
ein Angebot von MMag. Peter Stastny an zwei Verbandsmitglieder und
Sachverständige zu einem Vergleichstest vor einer hochkarätigen
Expertenkommission. Es wurde von den zwei Verbandsprüfern nicht
angenommen. :-))). Dabei wäre dieser Vergleichstest eine ideale
Gelegenheit gewesen, die - von Verbandsprüferseite oft und gerne
verbal vorgebrachte - überlegene Kompetenz von Verbandsprüfern unter
Beweis zu stellen. Es wird seine Gründe haben, weshalb dieses
Angebot von MMag. Stastny nicht angenommen wurde :-))).
Welchen
Grund kann es geben, sich erst gar nicht bei einem Prüferverein zu
bewerben, sondern als freier Prüfer zu prüfen? Einen
Grund? Viele!
Schon die Ablehnung eines - eklatant rechtswidrigen - totalen Haftungsausschlusses
(Siehe weiter oben) in einer für alle Mitglieder des
Prüfervereins
verpflichtend geltenden
Prüfordnung wäre für sich alleine schon ein ausreichender
Grund.
Weiters können manche gewachsenen "Verhältnisse" eines
Prüfervereins (wie z. B. der
schlichte Umgang untereinander oder wechselseitige und möglicherweise eine freie Entscheidung beeinflussende Abhängigkeiten)
nur ungern geteilt geschweige mitgetragen werden wollen. Auch kann
es sein, dass bestimmte - unter Umständen auch strafrechtliche Aspekte tangierende - Handlungen einzelner Mitglieder nur
schwer
nachvollziehbar erscheinen. Oder Naheverhältnisse
einzelner Mitglieder zu wiederholt strafrechtlich verurteilten Personen
mehr als suspekt erscheinen. Ebenso wie regelmäßige Inaktivitäten
gegenüber Fälschern von philatelistischen Objekten, Attesten oder
Signaturstempeln, ja nicht einmal (wie statutenmäßig als
Vereinszweck doch vorgesehen) über solche "Fälschungen
aufzuklären". Wer die Aufklärung über solche Dinge (wie auch die
Abstellung von Missständen) wegen möglicher Störungen der (eigenen oder
anderer) "Geschäfte" unterlässt, kann mE dem Vereinsziel nur mehr
schwerlich entsprechen und stellt die (bei wem auch immer)
Einkommensvermehrung höher. Oder es ist z. B. bei einem
Prüferverein (So beim BPP) ein Prüfgebiet
mit
ausschließlich
oder großteils nur ungestempelten Marken grundsätzlich unzulässig und daher schlichtweg nicht möglich. Auch eine bundesweite "Wohnsitzhäufung" von
Vereinsmitgliedern an
EINEM Ort deutet auf
ein stark regionales Denken hin, welches bei Entscheidungsfindungen
vermutlich wenig von sachlichen Kriterien getragen wird. Oder
man hört
von
fragwürdigen
Ansinnen an
die Einhaltung einer rechtlich bedenklich klingenden Schweigepflicht
über Geschehnisse und Vorfälle in Vereinsgremien.
Auch eine
sich in Grenzen haltende
„Begeisterung“ von Vereinsprüfern zu generellen Gratisprüfungen könnte
man hier anführen. Eine "Gemeinnützigkeit" eines (selbst ja nicht
prüfenden)
PrüferVEREINS ist das Eine, die Honorarordnung in der Prüfordnung des
Vereins für die außerhalb dieses Prüfervereins prüfenden
Vereinsmitglieder = PRÜFER das Andere.
Außerdem wären die in Prüfordnungen von Prüfervereinen definierten
Vergütungsregelungen für Prüfer mit Gratisprüfungen nicht
wirklich harmonisierbar.
Auch
unterschiedliche Ansichten zu, vornehm gesagt, „Unklarheiten“ im
Prüfwesen mit
widersprüchlichen und somit auch zwangsläufig auf einer Seite
fehlerhaften Attesten von Prüfern ein und desselben
Vereines
zu ein und derselben Marke gehören hier
dazu. Wenn z. B. 2 Vereinsprüfer, die noch dazu in langjährigen
beruflichen Verhältnissen zu einem Verkäufer stehen, dessen
falsche Beschreibung einer Marke
auch auf wiederholte Anfrage bestätigen, 4 andere Vereinsprüfer
hingegen in Prüfmitteilungen und ein weiterer 5. mündlich die völlige Unrichtigkeit der
Verkäuferbeschreibung und somit auch der Aussagen der 2 Vereinsprüfer
feststellen, scheinbar nicht mehr als ein Schulterzucken auslöst. Da
ist eine - mit dem Prüfen nicht wirklich zusammenhängende -
geforderte zusätzliche "Zwangs"-Mitgliedschaft in einem weiteren Verein
noch die
harmloseste Sache. ==>
Seitenanfang Nicht ganz unbedeutend ist aber auch, dass (aus anderen Gründen und daher hier nur auszugsweise) gestellte Fragen allgemeiner Natur an den damaligen VÖB-Präsidenten bis heute unbeantwortet blieben: ........ Bei dieser Gelegenheit ersuche ich auch höflichst
um die Beantwortung einiger weiterer Fragen. Die meisten der Punkte 16ff werden
beim BPP in der Regel positiv beantwortet, meist sogar schon auf der Homepage www.bpp.de des BPP. Leider gibt es beim VÖB keine
vergleichbare Informationsquelle, weshalb ich mich direkt an Sie wende. (Anmerkung::
Bekannt gewordene Veränderungen (der Jahrzehnte langen Praxis) ab
der Stellung der Fragen sind jeweils in dieser Farbe bei den
Fragen angefügt. Gibt es keine solche Anführung, dann ist keine
Änderung allgemein bekannt geworden. Sollte es Neuigkeiten geben, bitt
um Mitteilung).
Allgemeines:
16. Gibt es beim VÖB klare
philatelistische Begriffsbestimmungen? Z.B. Wann ist eine Abstempelung echt
oder was ist postfrisch?
17. Gibt es im VÖB die
Sicherstellung von einheitlichen Prüfmethoden (Prüfstandards) und somit einheitlichen
Prüfergebnissen (Prüfabgleichung)? (Gibt es nunmehr in einigen Teilbereichen)
18. Gibt es einheitliche
Attesterstellungsregeln?
19. Gibt es einheitliche
VÖB-Attestformulare? (Wurden mittlerweile eingeführt, aber nicht von allen VÖB-Mitgliedern genutzt)
20. Haben VÖB-Atteste
irgendwelche Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor Fälschungen, zumindest vor
einfachen Kopien? (Wurden mittlerweile bei Attesten und Befunden eingeführt, jedoch NICHT auf Kurzbefunden)
21. Zusatzfragen
zu Punkt 14 bis 18: Wenn ja, welche, wenn nein, weshalb nicht?
22. Was unternimmt der VÖB
gegen Personen, die VÖB-Atteste von VÖB-Prüfern in irgendeiner Form nachmachen?
Zu
den VÖB-Prüfern:
23. Welche Aufgaben und
Pflichten hat ein VÖB-Prüfer? (Wurden mittlerweile über neue von MMag. Stastny geschriebene Vereinsstatuten präzisiert)
24. Welche sachlichen bzw.
fachlichen Aufnahme- und Bleibevoraussetzungen gibt es im Detail beim VÖB,
besonders bzgl. der Sachkunde? (Hat sich teilweise verändert)
25. Spielen beim vorherigen
Punkt auch nichtfachliche Gründe eine Rolle? Wenn ja, welche? (Leider
weiterhin zu bejahen. Schon alleine deswegen, weil bekannt wurde, dass
abseits jeglicher (alter oder neuer) schriftlich fixierten
Aufnahmebedingungen über eine Aufnahme abgestimmt wurde, zu der es a)
gar keinen Aufnahmeantrag gegeben hat und b) ca. die Hälfte der
abstimmungsberechtigten Mitglieder keine persönliche Bekanntschaft
hatten).
26. Sind alle bisherigen
(Nicht-)Aufnahmeentscheidungsgründe auf Anfrage erfahrbar? (Nach wie vor nicht erfahrbar)
27. Gibt es transparente Richtlinien
für die Anerkennung als VÖB-Prüfer? (Auf dem Papier ja)
28. Welche Regelung gibt es,
falls ein VÖB-Prüfer diesen Voraussetzungen nicht (mehr) entspricht, insb.
nicht (mehr) die erforderliche Sachkunde aufweist? (Über
die neuen von MMag. Stastny geschriebenen Vereinsstatuten gibt es jetzt
im Gegensatz zu früher zumindest eine Möglichkeit zur Beendung von
Mitgliedschaften. Eine
Anwendung ist nicht bekannt. Bekannt sind allerdings
freiwillige Beendigungen von Mitgliedschaften durch Vereinsmitglieder
selbst, z. B. nach Bekannt werden der nun - spät, aber doch -
möglichen Beendigung einer Mitgliedschaft durch den Verein auch gegen
den Willen eines Vereinsmitgliedes )
29. Gibt es eine
Altersklausel? Wenn ja, welches Alter, wenn nein, weshalb nicht? (Die
von MMag. Stastny in den neuen Statuten angeführte Altersklausel
wurde durch die Mitglieder wieder angehoben, angeblich deswegen,
da ansonst eine große Gruppe von Vereinsmitgliedern ihr Stimmrecht
sofort verloren hätten)
Wissenschaftliche
Grundprinzipien:
30. Werden von allen
VÖB-Prüfern die wissenschaftlichen Grundlagen eingehalten?
31. Wird eingebettet in einem
wissenschaftlichen Kontext lege artis (state of the art) in methodisch kontrollierter
Weise mit Belegung gearbeitet?
32. Werden alle Resultate
dokumentiert, gesichert und aufbewahrt?
33. Sind die Prüfergebnisse
von VÖB-Prüfern von jedem hinreichend Sachkundigen in prinzipiell allen
Einzelheiten nachvollziehbar und nachprüfbar?
34. Führen wiederholte Vorlagen
desselben unveränderten Prüfstückes zur Prüfung bei demselben VÖB-Prüfer
regelmäßig auch zum selben Prüfergebnis?
35. Gibt es ein Qualitätsmanagement
in diese Richtung?
36. In welcher Form gibt es ständige
Weiterschulungen der VÖB-Prüfer?
Zu den
Prüfgebieten von VÖB-Prüfern:
37. Wer definiert sie?
38. Wer überwacht die
Einhaltung der Grenzen?
39. Gibt es eigenmächtige
Prüfgebietsausweitungen? Wenn ja, bei welchen VÖB-Prüfern auf welche neuen
Gebiete wie oft und was passiert dann von VÖB Seite aus?
40. Gibt es VÖB-Atteste von
Personen, die nicht VÖB-Mitglied sind? Wenn ja, was unternimmt der VÖB in so
einem Fall?
Unrichtige
Atteste und Haftung:
41. Gibt es eine die Sicherheit
und Qualität der Prüfungen von VÖB-Mitgliedern widerspiegelnde persönliche
Haftung für Prüfung und Atteste? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, weshalb
nicht? (Wurde nach Jahrzehnten des totalen Haftausschluss(versuches) gegen Ende des ersten Jahrzehntes des 21. Jahrhunderts geändert)
42. Ist der
verschuldensgradunabhängig völlige Haftungsausschluss in der VÖB-Prüfordnung
(„Die Prüfung erfolgt … ohne Haftung“) nach der österreichischen Rechtsordnung
zulässig?
43. Wenn nein, weshalb steht
so etwas in der Prüfordnung?
44. Sollte – aus welchem Grund
auch immer – die Situation entstehen, dass ein VÖB-Prüfer immer wieder oder
sogar gehäuft unrichtige Atteste ausstellt, was wird dann von VÖB-Seite, insb.
von Ihrer Seite, dagegen unternommen?
45. Gibt es Ansätze zu solchen
Fällen? Wenn ja, bei wem und in welchem Umfang?
46. Gibt es eine Schiedsstelle
für den Fall völlig widersprüchlicher Attestierungen desselben Prüfstückes
durch mehrere VÖB-Prüfer? Wenn ja, welche und was kann die dann tun?
47. Wenn nein, was ist ansonst
von VÖB-Seite in so einem Fall vorgesehen?
48. Kann es sein, dass in so
einem Fall überhaupt nichts vorgesehen ist?
49. Gibt es irgendeine
VÖB-Zuständigkeit für Personen, die durch unrichtige VÖB-Atteste geschädigt
wurden?
50. Was würde von VÖB-Seite
geschehen, wenn VÖB-Prüfer wissentlich ein unrichtiges Attest ausstellen?
Diverses:
51. Weshalb besteht die
Prüfordnung des VÖB nur aus 11 Zeilen, die des BPP aus ca. 11 Bildschirmseiten?
52. Hat der VÖB in Österreich
als Prüferorganisation eine marktbeherrschende Stellung?
53. Gab es jemals Bedenken in
Richtung eines Missbrauches einer marktbeherrschenden Stellung?
Spezielles:
54. Stimmt
es, dass der
derzeit nach weiter Meinung führende Briefmarkenprüfer für Österreich,
....................., vom VÖB trotz Aufnahmewunsch nicht aufgenommen
wurde oder schon
im Vorfeld abgelehnt wurde? Wenn ja, aus welchen Gründen?
55. Stimmt es, dass
VÖB-Mitglieder Ultimaten aufstellen, um Aufnahmen zu verhindern?
56. Wenn ja, mit welchen
Argumenten und wie oft und bei wem geschah das schon?
57. Stimmt es, dass jetzt ein
oder mehrere VÖB-Prüfer die eigenen Prüfergebnisse durch Rückfrage bei ........................ nachprüfen und absichern lassen?
58. Wenn ja, welche
VÖB-Mitglieder sind das?
59. Stimmt es, dass einige
VÖB-Mitglieder gegenüber einigen anderen VÖB-Mitgliedern jedes Gespräch
verweigern?
60. Wenn ja, weshalb und
inwiefern behindert das die Arbeit?
61. Stimmt es, dass ein oder
mehrere VÖB-Mitglieder von anderen verlangen, mit einigen Personen nicht mehr
zu reden? Wenn ja, weshalb?
62. Stimmt es, dass VÖB-Prüfer
untereinander prozessieren? Wenn ja, weshalb?
63. Stimmt es, dass anlässlich
von VÖB-Treffen über andere Personen übel geredet wird, ohne dass jemand
dagegen auftritt? Wenn ja, weshalb unterbindet so etwas niemand?
64. Stimmt es, dass solche
Vorfälle sogar einer Schweigepflicht unterliegen? Wenn ja, weshalb und wie weit
ist diese Schweigepflicht definiert?
65. Kann oder darf so eine
Schweigepflicht auch für strafrechtlich relevante Dinge gelten?
In Erwartung Ihrer geschätzten Beantwortung
aller Einzelpunkte (ich bitte nochmals der Übersicht wegen um Referenzierungen
zu den jeweiligen Punkten), der ich mit großem Interesse entgegen sehe,
verbleibe ich mit dem Ausdruck vorzüglichster Hochachtung
Peter Stastny, MMag.
Zum
Seitenanfang |